Für die sichere und umweltgerechte Lagerung flüssiger, gasförmiger oder fester Gefahrstoffe sind genormte Lagerbehältnisse und entsprechende Lageraufbauten vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Unser Kaufratgeber unterstützt Sie dabei, die passenden Produkte für die Einrichtung Ihres Gefahrstofflagers zu finden.
In unserem Onlineshop bieten wir Ihnen eine Vielzahl zertifizierten Mobiliars und technische Einrichtungsgegenstände zur Gefahrstofflagerung an, die den Lagerklassen 1 bis 13 (LGK) der TRGS 510 entsprechen. Alle bei uns erhältlichen Gefahrstofflagereinrichtungen erfüllen dazu verschiedene gesetzliche Richtlinien und Regelungen, die die Arbeitssicherheit sowie den Brandschutz gewährleisten sollen. Außerdem finden Sie passendes Zubehör, das die vorschriftsmäßige Lagerung von Gefahrstoffen zweckmäßig ergänzt:
Für eine ordnungsgemäße Gefahrstofflagerung müssen verschiedene gesetzliche Vorschriften eingehalten werden. Dazu gehören unter anderem:
Inwieweit Sie unterschiedliche Substanzen mit Gefährdungspotential zusammenlagern können, lässt sich zudem in den TRGS 510 der Lagerklassen-Tabelle entnehmen. Welche Eigenschaften und Gefährdungen jeweils von den Gefahrstoffen ausgehen, machen die CLP-Piktogramme deutlich. Diese müssen gemäß der REACH-Verordnung auf Verpackungen und Behältnissen, die Gefahrstoffe enthalten, ausgewiesen werden.
Auf welche Schutzmaßnahmen Sie zusätzlich bei der Einrichtung Ihres Gefahrstofflagers achten müssen, lesen Sie in unserem Profi-Ratgeber zum Thema Der richtige Umgang mit Gefahrstoffen nach.
Brennbare Flüssigkeiten, Chemikalien oder Gifte in Kleingebinden sowie Akkus lagern Sie in passenden Gefahrstoffschränken sicher ein. Die jeweiligen Bezeichnungen für die unterschiedlichen Schutzschränke geben Aufschluss über die zulässige Verwendungsart der Schränke: Diese dürfen nie zweckentfremdet und ausschließlich für die Lagerung der jeweils zugelassenen Substanzen genutzt werden. Dazu müssen die jeweiligen Gefahrstoffschränke verschiedene Schutzvorgaben erfüllen: Diese werden durch die Gefahrstoffverordnung, die Technischen Regeln für Gefahrstoffe 510 sowie durch die Betriebssicherheitsverordnung bestimmt.
Eine Ausnahme bilden praktische Kombi- und Mehrzweckschränke: In diesen dürfen Sie begrenzte Mengen von entzündlichen oder ätzenden Stoffen gemeinsam lagern. Allerdings müssen in diesen Fällen die zu lagernden Gefahrstoffe vorher anhand ihrer Lagerklassen (nach TRGS 510) eingestuft und mittels der Zusammenlagerungstabelle überprüft werden.
In den bei uns erhältlichen Gefahrstoffregalen lassen sich sowohl Gebinde wie Kleincontainer, Schmierölflaschen und Gefahrstoffkanister als auch Gefahrstofffässer mit bis zu 200 Liter Fassungsvermögen sicher und vorschriftsmäßig lagern. Die mit bis zu vier Fachböden erhältlichen Gefahrstoffregale sind dazu in verschiedenen Materialien erhältlich:
Passend zu den zu lagernden Gefahrstofftypen lassen sich für die Regale Auffangwannen und weitere Regalböden ergänzen. Mit praktischen Grund- und Anbauelementen erweitern Sie Ihr Gefahrstoffregal individuell: So sind im Onlineshop z. B. Durchschubsicherungen für Fass- und Palettenregale, Gitterböden für Auffangwannen, Gebinde- und Kannenständer sowie Einschubwannen erhältlich. In unserem Sortiment finden Sie aber auch praktische Komplettregale, die neben unterschiedlichen Fachebenen bereits Auffangwannen und weiteres Zubehör enthalten. Die Regale kaufen Sie mit Stecksystem oder zur Schraubmontage.
Damit Sie wassergefährdende Stoffe und Substanzen ordnungsgemäß aufbewahren und abfüllen können, sind Sie gemäß WHG, TRGS 510 und AwSV verpflichtet, in dafür vorgesehenen Lagerbereichen geeignete Auffangwannen zum Bodenschutz aufzustellen. Diese müssen nicht nur aus einem für den zu lagernden Gefahrstoff geeigneten Material hergestellt sein: Auch in ihrer Grundfläche müssen die Auffangwannen ausreichend dimensioniert sein und zum Gefahrstoffbehältnis passen, mit dem sie zusammen im Gefahrstofflager eingesetzt werden. Dazu gehört auch, das Auffangvolumen der Auffangwannen entsprechend der gelagerten Gefahrstoffmengen zu kalkulieren.
Bei Jungheinrich PROFISHOP bestellen Sie dazu Auffangwannen, die als Bodenschutz sowohl stationär als auch mobil genutzt werden können:
Auffangwannen sind bei uns aus folgenden Materialien erhältlich:
Die vorschriftsmäßige Lagerung von Gefahrstoffen sieht vor, dass diese nicht nur in entsprechend dafür ausgelegten Behältnissen, sondern auch nur in begrenztem Maß mit anderen Stoffen zusammengelagert werden dürfen. Neben vielen praktischen Aufbewahrungslösungen zur Gefahrstofflagerung in Innenbereichen, finden Sie bei uns deshalb auch Produkte, die eine kompakte Aufbewahrung für zusammen lagerbare Gefahrstoffe ermöglichen und darüber hinaus für den Einsatz in Außenbereichen geeignet sind: Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass in Ihrem Betrieb wassergefährdende und entzündliche Gefahrstoffe sicher und platzsparend zugleich gelagert werden können.
Im Onlineshop finden Sie kompakte Gefahrstoffdepots aus Stahl oder PE-Kunststoff, die je nach Ausführung Platz für vier 200-l-Fässer, Gasflaschen, IBC-Container oder für eine Lagerkombination aus Fässern und Kleingebinden bieten. Benötigen Sie mehr Platz für die Gefahrstofflagerung, kaufen Sie bei uns auch begehbare Gefahrstoffcontainer: Die witterungsbeständigen XXL-Lagereinheiten sind über Auffahrrampen auch mit Sackkarren oder Hubwagen befahrbar. Fast alle Kompaktlagerlösungen sind standardmäßig mit Auffangwannen und Sicherheits-Zylinderschlössern ausgestattet.
Für eine ordnungsgemäße Gefahrstofflagerung müssen verschiedene gesetzliche Vorschriften eingehalten werden. Dazu gehören unter anderem:
Grundlegend regeln die TRGS 510, in welchem Umfang, wie und wo Gefahrstoffe gelagert werden dürfen. Die Kleinmengenregelung gibt dabei an, dass ab einer Nettomenge von 1.500 kg spezielle separate Gefahrstofflager eingerichtet werden müssen, zum Beispiel in einem Sicherheitsschrank, Gefahrstoffcontainer oder zusätzlichem Lagerraum. Grundsätzlich dürfen Gefahrstoffe nicht in folgenden Bereichen aufbewahrt werden:
An anderen Plätzen können bestimmte Gefahrstoffarten in Kleinmengen gelagert werden. Sie sind allerdings außerhalb von Lagerräumen für Lebens- und Futtermittel, Arznei sowie Kosmetika zu verwahren. In Arbeitsbereichen wird durch eine Gefährdungsbeurteilung untersucht, ob Gefahrstoffe gegebenenfalls in einem Sicherheitsschrank oder Gefahrstoffregal unterzubringen sind. Gesundheitsgefährdende Stoffe der Klassen 1 und 2 sind hingegen ständig unter Verschluss zu lagern.
Bevor Sie entscheiden, welche Gefahrstoffe zusammengelagert werden dürfen, sind diese gemäß des Abschnitts 7 der TRGS 510 in einzelne Lagerklassen einzuteilen. Außerdem ist stets eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen: Grundsätzlich wird dadurch festgestellt, ob verschiedene Gefahrstoffe in unterschiedlichen Behältnissen zusammen in einem Raum aufbewahrt werden dürfen. Gegebenenfalls sind besondere Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen und die Lagerung muss getrennt voneinander stattfinden: Örtlich auseinander liegend und mit einem dazwischen befindlichen bzw. umgebenden Brandschutz, der mindestens 90 Minuten resistent gegen Feuer ist. Außerdem muss auch bei weniger gefährlichen Gefahrstoffen darauf geachtet werden, dass sich eventuell entstehende Gase nicht vermischen und miteinander reagieren. Auch in diesen Fällen sind die Kleingebinde andernorts zu verwahren.