Ob in der Werkstatt oder im Lager: Mit professioneller Steigtechnik erledigen Sie Arbeiten auch in großer Höhe – sicher und komfortabel. Unser Kaufratgeber unterstützt Sie bei der Auswahl der passenden Leitern, Tritte, Arbeitsbühnen und weiterer Steigtechnik für Ihren Bedarf.
Bei Jungheinrich PROFISHOP finden Sie Ihre neue Leiter als vielseitige Steigtechnik in vielen verschiedenen Modelltypen für professionelle Anwendungen sowie auch als TRBS-Leitern gemäß TRBS 2121-2. Wir führen die Steigtechnik von KRAUSE®, HYMER, ZARGES und weiteren Qualitätsherstellern. Je nach Leitertyp und Modell bestellen Sie auch passendes Zubehör im Shop. Bei uns kaufen Sie Ihre Leiter in den folgenden Modellvarianten:
als höhenverstellbare oder mehrteilige Sprossen- oder Stufenanlegeleitern
Anlehnen an vertikaler Stützfläche (im Winkel von 60° bzw. 75°)
als Glasreiniger-Steckleiter mit Wandlaufrollen
mit Plattform oder breiter Abschlussstufe
frei im Raum aufstellbar
Sprossen mit bis zu 60 mm Tiefe
frei im Raum aufstellbar und treppengängig
in der Höhe verstellbare Seilzugleitern, Anlegeleitern, Stehleitern, Podestleitern, Gelenkleitern oder Multifunktionsleitern
je nach Leitertyp frei im Raum oder an vertikaler Fläche sowie treppengängig
je nach Leitertyp
ein- oder mehrzügig mit Rückenschutz
zur ortsfesten Installation an baulichen Anlagen oder Maschinen
als Notabstiegsleiter mit automatischer Auslösung von oben
als Sprossenleitern mit Seilführung
Anlehnen an vertikaler Stützfläche
mit Wandlaufrollen
große Arbeitsplattform mit Randeinfassung
frei im Raum aufstellbar
als Podesttreppe, mit Rollen oder höhenverstellbar
mit einem oder bis zu drei Gelenken für multifunktionale Nutzung als Anlegeleiter, Bockleiter und Stehleiter
frei im Raum oder an einer Wand aufstellbar (je nach Nutzung) sowie treppengängig
mit Plattform zur Nutzung als Arbeitsbühne
2-in1- oder 3-in-1-Ausführung als Stehleiter, Anlegeleiter und Schiebeleiter
frei im Raum oder an einer Wand aufstellbar (je nach Nutzung) sowie treppengängig
als Enteisungsleiter für Lkw
mit Einhängehaken oder Kopffahrwerk
statisches oder fahrbares Einhängen in Regalsystem
mit Laufschienen für 90°-Kurven
als Einhänge- oder Auflegeleiter
nicht freistehend (Einhängen oder Auflegen nötig)
als Dachleiter für Reetdach
aus GFK oder Edelstahl
ortsfest und senkrecht an einer vertikalen Fläche
Baugrubenleiter zur Anlehnung an Schachtwände
Bitte beachten Sie: Gemäß TRBS 2121-2 ist nicht jede Leiter für Profis als dauerhafter Verkehrsweg oder Arbeitsplatz zulässig. Bei Jungheinrich PROFISHOP kaufen Sie daher eine große Auswahl TRBS-konformer Leitern namhafter Hersteller, darunter auch die innovativen TRBS-Leitern der STABILO +S Serie von KRAUSE, die zugleich Arbeitsplatz und Verkehrsweg in einer Leiter sind.
Arbeitsgerüste sind die optimale Steigtechnik, um in der Höhe sicher und dauerhaft zu arbeiten. Je nach Ausführung und Tragfähigkeit können sich sogar mehrere Personen auf einer Ebene aufhalten. Die großzügig bemessenen Plattformen sind zudem ideal dafür geeignet, um Baumaterial, Werkzeuge oder kleinere Maschinen abzulegen: Daher eignen sich viele Arbeitsgerüste auch als kurzfristige Lagerlösungen.
Längs- und querverstrebte Aluminiumrohre geben den Arbeitsgerüsten einen stabilen Rahmen und sorgen für festen Stand. Gemäß DIN EN 1004 müssen Sie Arbeitsgerüste bis 8 m Plattformhöhe in Außenbereichen oder bis 12 m in Innenbereichen nicht zusätzlich verankern. Bei uns kaufen Sie diese Ausführungen bis Lastklasse 3 sowie passendes Zubehör für Arbeitsgerüste.
Mit Tritten haben Sie eine kompakte und praktische Steigtechnik zur Hand, die sich einfach transportieren und vielseitig einsetzen lässt. Die Leichtgewichte können Sie in der Werkstatt, im Büro oder auch in Außenbereichen verwenden. Einige Ausführungen lassen sich außerdem als temporäre Treppen nutzen. Je nach Modell sind die Steighilfen mit bis zu 15 Stufen ausgestattet. Aufgrund ihrer stabilen Konstruktion und breiten Stufen sind Tritte besonders standsicher.
Bei Jungheinrich PROFISHOP kaufen Sie die Steigtechnik in diesen Varianten:
Unsere Arbeitsbühnen unterstützen Sie bei solchen Arbeiten in bis zu 12,5 m Höhe, für die der Einsatz von Leitern aus Sicherheitsgründen gemäß TRBS 2121-2 nicht mehr zulässig ist. Die nach den Vorgaben der DGUV zertifizierte Steigtechnik transportiert eine oder mehrere Personen samt Werkzeug auf einer Plattform mit umlaufendem Sicherheitsgeländer in die gewünschte Arbeitshöhe. Je nach Modell steuern Sie die Arbeitsbühne entweder direkt über das Bedienfeld im Arbeitskorb oder vom Boden aus:
Bei uns finden Sie:
Die bei uns erhältlichen Steigmittel unterscheiden sich unter anderem in ihrer Tragfähigkeit, Arbeitshöhe und Eignung für bestimmte Untergründe und Arbeitsaufgaben. Mit unserer Fünf-Punkte Checkliste finden Sie schnell die passende Steigtechnik für Ihren Bedarf:
Steigtechnik als Arbeitsplatz oder Verkehrsweg
Für Arbeiten in der Höhe müssen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie der Technischen Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) eingehalten werden. Beim Einsatz von Steigtechnik als Arbeitsplatz und als Verkehrsweg hat ordnungsgemäß die Arbeitssicherheit und Unfallverhütung absoluten Vorrang. Deshalb empfiehlt die TRBS 2121-2 für Verkehrswege und Arbeiten in der Höhe nach Möglichkeit immer auf das Steigmittel mit der höchsten Tritt- und Standfestigkeit zurückzugreifen. Für Arbeitshöhen ab mehr als 2 m und Verkehrswege in mehr als 5 m Höhe sind Leitern nicht oder nur sehr eingeschränkt zulässig und müssen durch TRBS-konforme Steigtechnik wie z. B. Arbeitsbühnen ersetzt werden.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie auch in unserem Ratgeber „Arbeiten auf Leitern – das müssen Sie beachten“.
Standhöhe, Arbeitshöhe und Reichhöhe
Um festzulegen, ob die gewünschte Steigtechnik über eine ausreichende Höhe für Ihre Arbeitsumgebung verfügt, finden Sie in den Produktdetails jeweils verschiedene Höhenangaben. Diese sind wie folgt zu interpretieren:
Tragfähigkeit der Steigtechnik
Steigtechnik jeder Art muss neben dem Gewicht des Mitarbeitenden selbst auch das Gewicht von Arbeitsmaterialien oder Werkzeugen tragen. Unsere Leitern, Tritte, Plattformen, Arbeitsbühnen und -gerüste sind daher gemäß DIN EN 12811-1 in sechs Lastklassen eingeteilt. In jeder Klasse ist das maximal mögliche Gewicht definiert, das gleichmäßig verteilt oder pro Plattform oder Fläche getragen werden kann:
Geeignete Stufenmaße und Plattformgröße
Die Steigtechnik bei Jungheinrich PROFISHOP ist gemäß TRBS 2121-2 mit den vorgeschriebenen Stufen- bzw. Plattformmaßen ausgestattet. Je nach Steigmittel gelten hierfür die folgenden Vorgaben:
Sprossen oder schmalere Stufen sind aus Arbeitssicherheitsgründen nur noch zulässig, wenn diese gelegentlich zum Überqueren dienen; als Standflächen für Arbeiten dürfen sie nicht genutzt werden.
Bei Steigtechnik, die über eine Plattform verfügt, darf auf dieser stehend gearbeitet werden. Für die Absturzsicherung müssen die Plattformen jeweils mit einer Haltevorrichtung ausgestattet sein.
Aufstieg
Ihre Arbeitsaufgaben entscheiden darüber, ob für Sie Steigtechnik mit ein-, beidseitigem oder mittigem Aufstieg infrage kommt. Neben praktischen Gesichtspunkten sollte aber auch hier die Arbeitssicherheit immer im Vordergrund stehen.
Treppengängigkeit der Steigtechnik
Wenn Sie darauf angewiesen sind, Steigmittel auf Untergründen mit unterschiedlichem Höhenniveau aufzustellen, wählen Sie ein Modell mit separat einstellbaren Standfüßen. Das ist besonders nützlich, wenn Sie Arbeiten in Treppenhäusern ausführen wollen. Dazu lassen sich die Elemente – beispielsweise bei einer Leiter für die Treppe – flexibel ausziehen und fixieren, sodass der gewünschte Niveauausgleich erreicht wird. Ein Spreizschutz sorgt für die nötige Standsicherheit. Modelle mit zusätzlichen Holmverlängerungen lassen sich zudem stufenlos regulieren und auch auf Wendeltreppen einsetzen.
Für Arbeiten in der Höhe müssen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie der Technischen Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) eingehalten werden. Beim Einsatz von Steigtechnik als Arbeitsplatz und als Verkehrsweg hat die Arbeitssicherheit und Unfallverhütung absoluten Vorrang. Deshalb empfiehlt die TRBS 2121-2 für Verkehrswege und Arbeiten in der Höhe nach Möglichkeit solche Steigtechnik einzusetzen, die über eine Arbeitsplattform und eine Haltevorrichtung verfügt. Für Arbeitshöhen ab mehr als 2 m und Verkehrswege in mehr als 5 m Höhe sind Leitern und Tritte grundsätzlich nicht oder nur sehr eingeschränkt zulässig.
Leitern werden als Verkehrsweg angesehen, wenn Sie diese zum Erreichen des Arbeitsplatzes benutzen. Es werden in diesem Fall keine Arbeiten auf den Stufen oder Sprossen stehend ausgeführt. Sobald sich eine Leiter als Arbeitsplatz eignet, können Sie auf den Stufen stehen und Arbeiten darauf ausführen. Sprossenleitern dürfen niemals als Arbeitsplatz genutzt werden.
Grundsätzlich unterscheiden sich die beiden Leiter-Typen bezüglich der Tiefe und Form der Trittholme: Gemäß TRBS 2121-2 handelt es sich ab einer Tritttiefe von 8 cm um eine ordnungsgemäße Stufenleiter. Dadurch kann die Leiter nicht nur als Verkehrsweg, sondern auch als gelegentlicher Arbeitsplatz bis zu einer Standhöhe von 5 m genutzt werden. Die breiten Holme tragen dazu bei, dass Sie sicher und fest mit beiden Füßen auf einer Stufe stehen können.