Im öffentlichen Raum oder auf privatem Betriebsgelände ist es immer wieder notwendig, bestimmte Bereiche vor unautorisiertem Begehen oder Befahren zu schützen oder Gefahrenstellen abzusichern. Um den Zugang zu bestimmten Bereichen zu beschränken und vor Gefahren zu warnen, sind Sperrpfosten als Absperrungen ideal. Durch das Aufstellen von Absperrpfosten verhindern Sie das unerwünschte Begehen oder Befahren sowohl durch Fußgänger als auch Fahrzeuge.
Bei Jungheinrich PROFISHOP kaufen Sie verschiedene Absperrpfosten, die sich für unterschiedliche Einsatzbereiche eignen: von klappbaren Absperrpfosten für Parkplätze bis zu Pfosten als Absperrung für Privatgrundstücke. Sowohl Rund- als auch Quadratpfosten sind mit verschiedenen Abmessungen erhältlich.
Es gibt verschiedene Arten von Absperrpfosten, die für unterschiedliche Einsatzbereiche besonders gut geeignet sind. Unsere Übersicht unterstützt Sie dabei, die passenden Pfosten für Ihren Bedarf auszuwählen:
Bei Jungheinrich PROFISHOP finden Sie zudem flexible Absperrpfosten aus Kunststoff, die nach dem Anfahren oder Überfahren in ihre Ursprungsform zurückkehren. Alternativ gibt es auch selbstaufrichtende Modelle aus Edelstahl mit einem Federmechanismus in der Bodenplatte, durch den ein automatisches Aufrichten eines angefahrenen Sperrpfostens bis ca. 30° Neigung möglich ist.
Unsere hochwertig verarbeiteten Absperrpfosten sind für den langfristigen Einsatz im Außenbereich konzipiert und zeichnen sich durch eine dauerhafte Korrosionsbeständigkeit aus. Zum Einsatz kommen neben Aluminium und Stahl auch leichte, bruchsichere Kunststoffe wie Polypropylen (PP) oder Polyurethan (PU) für die flexibel einsetzbaren Absperrpfosten. So sind bei fest installierten Absperrungen höchste Stabilität und Materialfestigkeit gewährleistet, während temporäre Kunststoff-Absperrpfosten einfach errichtet und schnell wieder abgebaut werden können.
Auf Parkplätzen oder bei der Gefahrenstellenabsicherung kommen häufig reflektierende Absperrpfosten – meist rot-weiß gestreift oder in anderen auffälligen Signalfarben – zum Einsatz. Auf Werksgeländen werden eher gelb-schwarze Absperrpoller aufgestellt. Repräsentative öffentliche Bereiche wie Parks oder Plätze erfordern hingegen eine dezentere Gestaltung der Absperrung. Wertig und gleichzeitig schlicht und unauffällig wirken beispielsweise Absperrpfosten aus Edelstahl. Sie zeichnen sich durch eine hohe Beständigkeit aus und sind praktisch wartungsfrei.
Möchten Sie bestimmte Bereiche langfristig durch Absperrpfosten abgrenzen und sichern, stehen Ihnen folgende Varianten der Festinstallation zur Verfügung:
Für Absperrpfosten, die fest installiert sind, bei einer Kollision aber beweglich sein sollen, gibt es verschiedene Montagemöglichkeiten: Sie werden je nach Modell entweder aufgedübelt, aufgeklebt oder festgenagelt. Unsere leichten Kunststoff-Absperrpfosten für vorübergehende Absperrungen werden hingegen in der Regel durch einen mit Sand befüllbaren Standfuß sicher fixiert. Nach Gebrauch entleeren Sie den Fuß und demontieren die Absperrung, um alle Komponenten bis zum nächsten Einsatz platzsparend zu lagern.
Besonders wirksam verhindern auch Absperrpfosten mit Kette das unbefugte Begehen und Befahren von Wegen oder Flächen. Deshalb lassen sich viele Sperrpfosten mit Kettenösen, Einhängehaken und Absperrketten aus unserem Zubehörsortiment bestücken. Mit elastischen, selbstaufrollenden Absperrgurten errichten Sie derweil schnell und unkompliziert Absperrungen oder Markier- und Leitsysteme, die bei Bedarf schnell um- oder abgebaut sind.
Zudem finden Sie folgendes Zubehör für Absperrpfosten bei Jungheinrich PROFISHOP:
Um bestimmte Bereiche vor unautorisiertem Begehen oder Befahren durch Fußgänger bzw. Fahrzeuge zu schützen oder Gefahrenstellen abzusichern, bietet sich der Einsatz mobiler oder fest montierter Absperrpfosten an.
Laut den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) können Absperrpfosten mit einer Mindesthöhe von 90 cm im öffentlichen Raum, mit einem Abstand von 25 cm zum Fahrbahnrand, gleichzeitig aber außerhalb des Sicherheitsraumes (Bereich zwischen Gehweg und Fahrbahn), aufgestellt werden. Bei Überfahrten von Gehwegen, z. B. einer Grundstückseinfahrt, muss der Abstand zwischen zwei quer zur Gehrichtung angeordneten Pfosten mindestens 90 cm messen. Für Kreuzungen und Einmündungen gelten gesonderte Regelungen, bei der die Mindestsichtfelder berücksichtigt werden müssen.
Grundsätzlich gilt, dass das Aufstellen von Absperrpfosten nur dann gestattet ist, wenn sie zwingend nötig sind und es nicht möglich ist, den Zweck durch andere Maßnahmen zu erreichen. Zudem dürfen die Pfosten die Feuerwehr und andere Rettungsfahrzeuge nicht bei der Aufgabenerfüllung behindern.
Bei bestehenden Gehwegen im öffentlichen Verkehrsraum sind die Richtlinien der StVO und der VwV-StVO beim Aufstellen von Absperrpoller zu befolgen. Handelt es sich um eine Neugestaltung von Gehwegen, müssen darüber hinaus die Vorgaben der EFA und RASt berücksichtigt werden. Für Privatgrundstücke gelten keine Vorschriften.