Rammschutzbügel sind sinnvolle und vielseitig einsetzbare Einrichtungen zum Anfahrschutz. Für Betriebe mit Flurförderzeug-Verkehr sind sie deshalb im Rahmen des Rammschutzes vorgeschrieben und können auch zur Absturzsicherung verpflichtend sein. Doch auch dort, wo eine Rammschutz-Einrichtung zum Anfahrschutz nicht zwingend notwendig ist, können die Schutzbügel Unfälle und Schäden an Personen und der Betriebseinrichtung verhindern:
In unserem Sortiment finden Sie belastbare, aus Stahl gefertigte Rammschutzbügel zum Einbetonieren im Untergrund sowie Rammschutzbügel zum Aufdübeln, die Sie mithilfe von Wand- und Bodenplatten befestigen. Neben Ausführungen in U-Form kaufen Sie bei uns auch Rammschutzbügel für Kurven- und Eckbereiche.
Die Schutzbügel gegen Anfahrschäden sind in unserem Onlineshop in verschiedenen Ausführungen erhältlich. Die jeweiligen Formen sind dazu für verschiedene Anforderungen geeignet:
Die Rammschutzbügel erhalten Sie bei uns mit unterschiedlichen Wandstärken und in diversen Durchmessern. Ausführungen von 1,5 mm Stärke und 40 mm Durchmesser werden häufig für Innenbereiche verwendet, in denen nicht mit schweren Geräten oder Fahrzeugen umgegangen wird. Sobald Stapler, Autos oder Maschinen verkehren, sind Schutzbügel mit mindestens 3 bis 4 mm dicken Wänden und mindestens 76 mm Durchmesser zu installieren.
Als Schutzeinrichtung für Betriebe aller Art finden Sie in unserem Sortiment Rammschutzbügel, die sich sowohl für Innen- als auch Außenbereiche eignen.
In Betrieben, in denen Flurförderzeuge wie Gabelstapler oder Hubwagen verkehren, muss für den Schutz der Mitarbeitenden im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes und der Betriebseinrichtung besondere Sorge getragen werden: Daher regeln die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, dass in solchen Betriebsumgebungen Rammschutz angebracht werden muss. Dazu muss eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen und dokumentiert werden.
In der Unfallverhütungsvorschrift BGV A8 und in der ASR A1.3/5.2 sind zudem geregelt, über welche Abmessungen und Farbgebung die Anfahrschutz-Bügel verfügen müssen. Eine Mindesthöhe von 30 bzw. 40 cm und die gelb-schwarze Warnmarkierung sind dadurch verpflichtend.
Je nach Betriebseinrichtung können für die Einrichtung von Rammschutzbügeln auch Bauvorschriften ausschlaggebend sein, wenn beispielweise tragende Pfeiler vor Anfahrten durch Flurförderzeuge geschützt werden müssen.
Die korrekte Montage von Rammschutzbügeln trägt wesentlich dazu bei, dass der erforderliche Rammschutz gewährleistet ist. Sie muss bei einem Aufprall in jedem Fall sicherstellen, dass der Bügel nicht aus dem Boden gerissen wird. Grundsätzlich können die Schutzbügel aufgedübelt oder einbetoniert werden. Welche Montage-Art richtig ist, hängt dabei von der Eignung des Untergrunds ab:
Welcher Anfahrschutz-Bügel der richtige ist, hängt von mehreren Faktoren ab: