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Je nach Betrieb und Branche ist es mehr oder weniger häufig erforderlich, dass Tätigkeiten in der Höhe ausgeführt werden. Leitern und Tritte sind dann die Arbeitsgeräte der Wahl. Hierbei ist besondere Vorsicht geboten, denn ihre Verwendung ist mit besonderen Gefahren verbunden: Mit zunehmender Höhe steigt die Gefahr von Arbeitsunfällen – mit schwerwiegenden Folgen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was Sie beim Arbeiten auf Leitern beachten müssen, bis zu welcher Höhe es zulässig ist und welche gesetzlichen Regelungen für den Arbeitsschutz gelten.
Tipps für die Arbeitssicherheit auf Leitern
Arbeitgebende Unternehmen sind grundsätzlich verpflichtet, für die Arbeitssicherheit Ihrer Mitarbeitenden zu sorgen. Das gilt für sämtliche Bereiche der Zusammenarbeit, von der Anbringung der nötigen Sicherheitskennzeichen vor Ort über die regelmäßige Kontrolle von prüfpflichtigen Regalen bis hin zur Sicherheitsverantwortung in der Zusammenarbeit mit Subunternehmen. Und in besonderem Maße sind Sie als Führungskraft zur Gewährleistung der Sicherheit beim Arbeiten auf Leitern verpflichtet.
Doch auch Beschäftigte, die Tätigkeiten auf Leitern ausführen, haben eine Mitwirkungspflicht für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Bevor Sie mit der eigentlichen Tätigkeit beginnen, sollten Sie folgende Punkte beachten:
1. Verwenden Sie Leitern und Tritte nur, wenn es unbedingt erforderlich ist
Prüfen Sie vor dem Verwenden einer Leiter, ob Sie diese wirklich benötigen. Können Sie ein sichereres Arbeitsmittel wie beispielsweise ein Gerüst verwenden, ist das mitunter die bessere Wahl. Auch der Einsatz einer PSA gegen Absturz kann sinnvoll sein. Sie dürfen Leitern nur als hochgelegenen Arbeitsplatz nutzen, wenn das die sicherste Lösung ist bzw. der Einsatz von sichereren Arbeitsmitteln wie Arbeitsbühnen oder Gerüsten aufgrund der kurzen Nutzungsdauer nicht sinnvoll oder aufgrund räumlicher Gegebenheiten nicht möglich ist. Insbesondere müssen Sie Alleinarbeit sicher gestalten – bei der Nutzung von Leitern und Tritten ist absolute Vor- und Umsicht geboten.
2. Wählen Sie eine passende Leiter aus
Maßgebliche Parameter für die Wahl des passenden Arbeitsgerätes sind:
Die Bodenbeschaffenheit
Der Boden sollte eben und möglichst rutschfest sein. Das ist ganz besonders zu berücksichtigen, wenn Sie beispielsweise eine Baustelleneinrichtung planen. In derlei dynamischen Umfeldern verändern sich die Arbeits- und Sicherheitsbedingungen teils schnell, sei es im Zuge des Baufortschritts oder auch einfach nur wegen des Wetters.
Die zu erledigende Aufgabe
Achten Sie auf eine möglichst ergonomische Arbeitsweise. Plattformleitern sind für viele Arbeiten besonders gut geeignet, da sie ein hohes Maß an Sicherheit gewährleisten.
Die Arbeitshöhe
Die maximale Höhe für das Arbeiten auf Leitern darf fünf Meter nicht überschreiten. Beachten Sie bei der Wahl einer passenden Leiter, dass Sie – je nach Leiterart – die obersten zwei bis vier Stufen oder Sprossen nicht betreten dürfen.
Die Traglast
Sie dürfen Leitern und Tritte nicht mit mehr als dem maximal zulässigen Gewicht belasten.
3. Schulen Sie Ihr Team
Sie sind verpflichtet, Ihre Mitarbeitenden zum sicheren Umgang mit Leitern und Tritten zu schulen und über mögliche Gefahren (sowohl beim Gebrauch als auch durch äußere Einflüsse) aufzuklären.
4. Minimieren Sie Gefahren von außen
Zusätzliche Gefahrenquellen können beispielsweise durch äußere Bedingungen auftreten. Seien Sie besonders wachsam, wenn folgende Situationen vorliegen:
- elektrische Anlagen
- Explosionsquellen
- Rohrleitungen
- innerbetrieblicher Verkehr
- Schächte, Kanäle
- Krananlagen
- Absturzkanten
Wie Sie das Arbeiten auf Leitern sicher gestalten
Nach einer Unterweisung über bauartspezifische Besonderheiten müssen alle Involvierten in der Lage sein, die Sicherheit des Arbeitsmittels vor jedem Einsatz selbstständig zu prüfen. Zusätzlich sollten Sie von einer anerkannten Prüfstelle regelmäßige Sicherheitskontrollen durchführen lassen. Folgende Punkte sind wichtig für die Arbeitssicherheit von Leitern:
- Sprossen und Holme
Überprüfen Sie Holme, Sprossen, Stufen und Plattformen auf Verformungen, Beschädigungen und Abnutzung. Falls nötig, behandeln Sie sie mit einem für das jeweilige Material geeigneten Schutzmittel.
- Beschlagteile
Kontrollieren Sie Spreizsicherungen und Beschlagteile. Sind sie vollständig, funktionsfähig und sicher befestigt? Achten Sie auf eventuelle Beschädigungen.
- Standsicherheit
Um die Standsicherheit zu gewährleisten, müssen Sie Füße und Rollen auf Vollständigkeit, sichere Befestigung, Abnutzung und Funktionsfähigkeit überprüfen.
- Zubehör
Auch das Zubehör sollten Sie kontrollieren: Holmverlängerungen oder Wandabstützungen müssen sicher befestigt sein. Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit und eventuell vorhandene Abnutzungserscheinungen.
- Schilder und Hinweise
Kennzeichnungen, die Hinweise zur Sicherheit und zum Gebrauch der Leiter geben, müssen gut lesbar und sicher befestigt sein. Die Arbeitsmittel müssen mit einem Prüfsiegel (z. B. GS-Siegel für Geprüfte Sicherheit) gekennzeichnet sein.
Welche Regeln und Verordnungen gelten?
Den rechtlichen Rahmen für das Arbeiten auf Leitern bilden neben dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vor allem die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Zusätzlich gibt es vom Verband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eine Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten. Diese Anleitung bildet die Grundlage für Veröffentlichungen verschiedener Berufsgenossenschaften wie der Bg Bau, BgHW (Handel und Warenlogistik), BgHM (Holz und Metall) oder BgRcI (Rohstoffe und chemische Industrie), die den sicheren Umgang mit Leitern und Tritten unter den spezifischen Gegebenheiten ihrer Branche beschreiben.
Grundsätzlich werden die Einsatzzwecke von Leitern folgendermaßen unterschieden:
- als Verkehrsweg
- als Arbeitsplatz
Die Norm TRBS 2121-2 gibt Regeln dazu vor, wann Leitern als Verkehrswege und wann als Arbeitsplatz genutzt werden dürfen.
Leitern als Verkehrswege
Werden Sprossenleitern oder Stufenleitern als Zugang zu oder Abgang von hochgelegenen Arbeitsplätzen genutzt, gilt Folgendes:
• Bei Leitern, bei denen der maximale Höhenunterschied zwischen Austrittsstelle und Aufstellfläche der Leiter fünf Meter nicht überschreitet, ist eine uneingeschränkte Nutzung als Verkehrsweg zulässig. Zusätzlich muss die ASR A1.8 und die ASR A2.1 berücksichtigt werden.
• Für Leitern mit mehr als fünf Metern Höhe ist die Nutzung als Verkehrsweg nur zulässig, wenn der Verkehrsweg nur gelegentlich beansprucht wird. Zudem muss ein sicherer Aufgang durch eine vorherige Gefährdungsbeurteilung gewährleistet ist.
Leitern als hoch gelegener Arbeitsplatz
Sollen Leitern als Arbeitsplatz dienen, sehen die Vorschriften umfangreichere Bestimmungen vor. Generell gilt laut TRBS 2121-2, dass die verfügbare Trittfläche auf einer Stufe mindestens 80 mm, auf einer Standplattform mindestens 250 x 250 mm betragen muss.
• Bei einer Standhöhe von bis zu zwei Metern können Plattformleitern und Stufenleitern als dauerhafter, hochgelegener Arbeitsplatz zum Einsatz kommen.
• Bei Standhöhen zwischen zwei und fünf Metern dürfen Stufen- und Stufen-Anlegeleitern sowie Plattformleitern nur zeitweilig, d. h. maximal zwei Stunden pro Arbeitsschicht, als Arbeitsplatz genutzt werden. Voraussetzung hierfür ist außerdem zum einen, dass eine Gefährdungsbeurteilung auf der Baustelle, im Betrieb sowie in jedem anderen Arbeitsumfeld die sichere Arbeitsausführung gewährleistet, und zum anderen, dass keine alternativen, sichereren Arbeitsmittel zur Verfügung stehen.
• Bei Standhöhen ab fünf Metern ist auch die Arbeit mit TRBS-konformen Leitern nicht mehr zulässig. Hier müssen alternative Arbeitsplattformen wie beispielsweise Arbeitsbühnen oder Gerüste installiert werden.
FAQ zum Arbeiten auf Leitern
Den rechtlichen Rahmen für das Arbeiten auf Leitern und Tritten bilden folgende Gesetze und Verordnungen:
• Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
• Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
• Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121-2)
• DIN EN 131
Sollen Leitern als Arbeitsplatz dienen, sehen die Vorschriften umfangreichere Bestimmungen vor. Generell gilt, dass die verfügbare Trittfläche auf einer Stufe laut TRBS 2121-2 mindestens 80 mm, auf einer Standplattform mindestens 250 x 250 mm betragen muss.
• Bei einer Standhöhe von bis zu zwei Metern können Plattformleitern und Stufenleitern sowie Stufen- und Sprossenleitern als dauerhafter, hochgelegener Arbeitsplatz zum Einsatz kommen.
• Bei Standhöhen zwischen zwei und fünf Metern dürfen Stufen- und Stufen-Anlegeleitern sowie Plattformleitern nur zeitweilig, d. h. maximal zwei Stunden pro Arbeitsschicht, als Arbeitsplatz genutzt werden. Voraussetzung hierfür ist außerdem, dass eine Gefährdungsbeurteilung die sichere Arbeitsausführung gewährleistet und keine alternativen, sichereren Arbeitsmittel zur Verfügung stehen.
• Bei Standhöhen ab fünf Metern ist auch die Arbeit mit TRBS-konformen Leitern nicht mehr zulässig. Hier müssen alternative Arbeitsplattformen wie beispielsweise Arbeitsbühnen oder Gerüste installiert werden.
• Holme, Sprossen, Stufen und Plattformen sind auf Verformungen, Beschädigungen und Abnutzungen zu überprüfen und, falls nötig, mit einem für das jeweilige Material geeigneten Schutzmittel zu behandeln.
• Spreizsicherungen und Beschlagteile müssen auf Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit, die sichere Befestigung sowie eventuelle Beschädigungen geprüft werden.
• Füße und Rollen müssen auf Vollständigkeit, sichere Befestigung, Abnutzung und Funktionsfähigkeit überprüft werden.
• Zubehör wie Holmverlängerungen oder Wandabstützungen sind auf die reibungslose und sichere Befestigung, Funktionsfähigkeit und eventuelle Abnutzung oder Materialschwächen hin zu prüfen.
• Eventuell erforderliche Kennzeichnungen, die Hinweise zur Sicherheit und zum Gebrauch der Leiter geben, müssen gut lesbar und sicher am Arbeitsmittel befestigt sein.
Ab einer Höhe von fünf Metern ist das Arbeiten auf Leitern verboten. Liegt die Arbeitshöhe höher, müssen Sie ein anderes Arbeitsmittel wie beispielsweise ein Gerüst verwenden.
Maximal zulässig sind zwei Stunden, länger dauernde Arbeiten auf Leitern sind verboten.
Der Einsatz von Leitern mit Sprossen ist erlaubt, wenn diese über eine Plattform verfügt, z. B in Form eines Einhängepodests.
Bitte beachten Sie: Die hier erwähnten Vorschriften sind nur eine Auswahl der wichtigsten gesetzlichen Vorgaben. Detaillierte Informationen lesen Sie dazu in den aufgeführten und ggf. weiteren Vorschriftensammlungen und Gesetzestexten nach. Bei der konkreten Umsetzung im Betrieb können und sollten im Zweifel außerdem Sachverständige hinzugezogen werden.
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