Inhaltsverzeichnis
Wie Sie Ihre Produkte verpacken, ist beinahe genauso wichtig wie die Qualität und Gestaltung des Produkts selbst. Zunächst einmal sorgt die Verpackung dafür, dass die Ware auf ihrem Weg von der Produktionshalle in Privathaushalte nicht beschädigt wird. Darüber hinaus kann ein individuelles, ansprechendes Design dafür sorgen, dass sich Ihre Produkte von denen der Konkurrenz abheben und die Aufmerksamkeit ihrer Zielgruppe erwecken.
Je nachdem, welcher Zweck im Vordergrund steht, lassen sich Verpackungen in zwei Gruppen einteilen:
- Lager- und Transportverpackung: Diese Verpackungen haben in erster Linie eine Schutzfunktion. Sie sichern die Ware beim Versand und im Lager gegen Stöße, Druck, Schmutz und andere äußere Einflüsse ab, damit Ihre Kundschaft ein unversehrtes, voll funktionsfähiges Produkt erhält.
- Produktverpackung: Die Verpackung, die Ihre Produkte im Handel umgibt oder in Online-Shops abgebildet wird, soll vor allem die Aufmerksamkeit potenzieller Kunden wecken. Da sie den ersten Eindruck von Produkt und Marke prägt, ist sie ein wichtiger Teil der Product Experience, die letztendlich darüber entscheidet, ob ein Artikel im Einkaufskorb landet oder nicht.
Im Optimalfall lässt sich beides miteinander kombinieren, indem Sie die Materialien für Verpackung und Versand so gestalten, dass sie unverwechselbar zu Ihrem Produkt gehören und bestimmte Eigenschaften positiv hervorheben. Ein Beispiel dafür ist die Umweltfreundlichkeit von Verpackungen – ein Thema, das vielen Kunden sehr wichtig geworden ist. Mit einer recycelbaren Verpackung aus nachhaltig gewonnenen Rohstoffen erhöhen oder unterstreichen Sie die Nachhaltigkeit Ihrer Produkte. Das Verpacken wird so zu einer klaren Botschaft für Umwelt- und Naturschutz.
Rechtliche Bestimmungen und Pflichten für Produktverpackungen
In Deutschland bestimmt das Verpackungsgesetz (VerpackG), wie Sie Ihre Produkte einpacken und kennzeichnen müssen. Es stellt die rechtliche Grundlage für den kommerziellen Einsatz von Verpackungsmaterialien, ihre Rücknahme und Verwertung dar. Das Gesetz zielt darauf ab, dass möglichst nachhaltige Verpackungen zum Einsatz kommen, die entweder wiederverwendet oder hochwertig recycelt werden können.
Am 1. Juli 2022 ist mit einer Novelle des Gesetzes eine erweiterte Registrierungspflicht für alle Verpackungen in Kraft getreten. Seitdem muss sich jedes Unternehmen bei der ZSVR (Zentrale Stelle Verpackungsregister) im Verpackungsregister LUCID registrieren, wenn es in Deutschland Verpackungen herstellt oder seine Produkte verpacken und vertreiben will. Die ZSVR teilt Ihnen nach Angabe von Unternehmens- und Markennamen, Steuernummern sowie Art und Umfang Ihrer Verpackungen eine individuelle Identifikationsnummer zu, die sogenannte LUCID-Nummer.
Was ist die LUCID-Nummer?
Die LUCID-Nummer ist Ihre persönliche Identifikationsnummer im Verpackungsregister. Sie setzt sich aus dem Länderkennzeichen DE und einer 13-stelligen Zahlenfolge zusammen. Nur mit dieser Nummer dürfen Sie weiterhin verpackte Waren an Gewerbe, Handwerk oder Privatpersonen verkaufen. Selbst Online-Verkaufsplattformen verlangen die Nummer als Nachweis dafür, dass Sie die gesetzlichen Vorgaben des VerpackG erfüllen. Außerdem kann Sie darüber jede interessierte Person im öffentlich einsehbaren Verpackungsregister finden.
Neben der Art der Verpackung unterliegt auch die Beschriftung gesetzlichen Regelungen. So müssen die Marke, das Unternehmen und die Anschrift als Pflichtangaben sowie weitere Informationen auf der Produktverpackung stehen. Welche das sind, hängt vom jeweiligen Produkt ab. Hier einige Beispiele:
- Lebensmittelverpackungen müssen neben Zutaten und Füllmenge auch Nährwerte, Haltbarkeitsdatum sowie Informationen über Allergene enthalten.
- Gefahrgüter und Gefahrstoffe müssen mit den entsprechenden Piktogrammen und Gefahrenklassen gekennzeichnet werden.
- Bei Medizinprodukten kommen unter anderem Inhaltsstoffe, Anwendungsbereich, Dosierungsempfehlungen und Haltbarkeit auf die Verpackung.
- Auf Produkten, mit deren Gebrauch ein gewisses Sicherheitsrisiko einhergeht, zeigt die CE-Kennzeichnung auf der Verpackung, dass sie die Mindestsicherheitsstandards erfüllen.
Wenn Sie mehrere Produkte in einer Bestellung verpacken, müssen sie alle sicherheitsrelevanten Kennzeichnungen gut sichtbar auf der äußeren Transportverpackung anbringen.
Produkte verpacken: Anleitung in acht Schritten
Die vollständige Versandverpackung eines Produkts besteht immer aus Außenverpackung, Polsterung und Produktverpackung. Hier können Sie Schritt für Schritt nachlesen, wie Sie Ihre Produkte sicher verpacken.
- Passende Größe wählen
Die Verpackung muss so groß sein, dass Sie den Inhalt ausreichend polstern können. Gleichzeitig darf aber nicht zu viel Platz sein, damit Sie kein Polstermaterial verschwenden. Als Faustregel gilt: Die Transportverpackung sollte in Länge, Breite und Höhe etwa 5 cm größer sein als das Produkt bzw. die Produktverpackung.
- Qualität der Verpackung
Kartonagen für Verpackungen sind in verschiedensten Ausführungen und Qualitätsstufen erhältlich. Von Versandtaschen über Faltschachteln bis hin zum Karton für Gefahrgüter gibt es jede erdenkliche Form. Sie können in der Regel zwischen ein-, zwei- und dreiwelligen Pappen sowie speziell verstärkten Versandkartons für schwere Güter wählen. Die beste Wahl richtet sich immer nach Größe, Gewicht und Empfindlichkeit Ihrer Produkte.
- Polstermaterial
Damit die Ware beim Transport nicht verrutschen und beschädigt werden kann, sollten Sie alle Zwischenräume mit einem geeigneten Material polstern. Dafür kommen lose Papierschnitzel und Verpackungschips, aber auch Luftpolsterfolie oder Wellpappe infrage.
Wichtig ist: Je schwerer das Produkt, umso kräftiger und steifer sollte auch das Polstermaterial sein. An empfindlichen Ecken und Kanten bieten speziell geformte Profile aus Schaumstoff oder Pappe zusätzlichen Schutz. - Sammelverpackung
Wollen Sie mehrere Produkte in einer Bestellung verpacken, müssen Sie sich genau überlegen, wie Sie diese anordnen und voneinander trennen. Generell gilt: Das Gewicht sollte gleichmäßig auf der ganzen Fläche verteilt sein. Die schwersten und größten Waren landen zuerst in den Schachteln, anschließend wird mit leichteren aufgefüllt.
Empfindliche (z. B. zerbrechliche) Produkte gehören in die Mitte und sollten zusätzlich gepolstert und von den anderen abgetrennt werden. Produkte, die sehr unförmig sind oder sich nicht gut stapeln lassen (z. B. Flaschen), bleiben mit Trennwänden oder Fächern aus Pappe an Ort und Stelle. - Notwendige Schutzmaßnahmen
Prüfen Sie, ob die Produkte, die Sie verpacken, in besonderem Maße vor elektrischer Ladung, Feuchtigkeit, Hitze oder einem zu groben Umgang beim Verladen geschützt werden müssen. Ergreifen Sie, wenn nötig, geeignete Maßnahmen, z. B. mithilfe antistatischer, feuchtigkeitsbindender oder isolierender Verpackungsmaterialien.
- Verpackung sicher verschließen
Zum Schluss verschließen Sie die Verpackung so, dass auch bei starker Beanspruchung nichts herausfallen kann. Dazu verkleben Sie alle Öffnungen und Laschen mit einem Klebebandabroller und einem geeigneten Klebeband.
Zu diesem Zweck gibt es Paketbänder in verschiedenen Stärken und Qualitätsstufen. Reißfestes PP-Klebeband (Polypropylen) ist für leichte bis mittelschwere Sendungen geeignet, starkes PVC-Klebeband für schwere Kartons. Fadenverstärkte Varianten punkten mit besonders hoher Stabilität. - Ladungssicherung
Nutzen Sie Foliengeräte und Verpackungsfolien oder Spanngeräte und Bänder zur Umreifung. Damit können Sie Warensendungen noch besser vor Diebstahl oder Feuchtigkeit schützen oder sie zu größeren Transporteinheiten (zum Beispiel auf Paletten) zusammenfassen.
- Kennzeichnung
Im letzten Schritt bringen Sie außen auf der Verpackung die für Ihre Ware notwendigen Pflichtangaben gut sichtbar an.
FAQ über Produktverpackungen
Verpackungen sorgen dafür, dass die Ware auf ihrem langen Weg von der Produktionshalle in die Privathaushalte nicht beschädigt wird. Darüber hinaus kann ein individuelles, ansprechendes Design dafür sorgen, dass sich Ihre Produkte von denen der Konkurrenz abheben und die Aufmerksamkeit ihrer Zielgruppe erwecken.
Je nachdem, welcher Zweck im Vordergrund steht, lassen sich Verpackungen in zwei Gruppen einteilen:
· Lager- und Transportverpackung
· Produktverpackung
Die LUCID-Nummer ist Ihre persönliche Identifikationsnummer im Verpackungsregister. Sie setzt sich aus dem Länderkennzeichen DE und einer 13-stelligen Zahlenfolge zusammen und wird nach Ihrer Registrierung bei der ZSVR (Zentrale Stelle Verpackungsregister) vergeben. Nur mit dieser Nummer dürfen Sie weiterhin verpackte Waren an Gewerbe, Handwerk oder Privatmenschen verkaufen.
1. Kartonagen oder Behälter in der richtigen Größe
2. Stärke /Qualität der Verpackung muss zum Produkt passen
3. Geeignetes Polstermaterial
4. Trennwände oder Gefache für Sammelverpackungen
5. Verpackungsmaterialien mit besonderen Schutzfunktionen (antistatisch, feuchtigkeitsabweisend, isolierend etc.)
6. Paketbänder mit ausreichend starkem Trägermaterial und Klebstoff
7. Stretchfolie oder Umreifung zur Ladungssicherung
8. Vorschriftsgemäße Kennzeichnung der Verpackung
Bildquellen:
© gettyimages.de –Morsa Images