Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors
post
Lesezeit: 5 Minuten

Palettenregale bieten viele Vorteile für Lager- und Arbeitsräume: Sie erlauben eine optimale Flächen- und Raumnutzung, unterstützen die automatisierte Be- und Entladung von Gütern und erleichtern so die Kommissionierung und Bestandskontrolle.

Damit sowohl Mitarbeitende als auch Flurförderfahrzeuge keinen Schaden nehmen, müssen Palettenregale bestimmte Vorschriften erfüllen.

In diesem Ratgeber erfahren Sie das Wichtigste zu den gültigen Palettenregal-Vorschriften, damit Sie, Ihre Mitarbeitenden und Ihr Betrieb auf der sicheren Seite sind.

Das sollten Sie beim Umgang mit Palettenregalen beachten

Wer einen Betrieb oder ein Lager leitet, muss eigenverantwortlich Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der geltenden Regelungen zu gewährleisten. Ausführliche Vorschriften zum sicheren Aufbau und Betrieb von Palettenregalen finden Sie in der DGUV Information 208-061 Lagereinrichtungen und Ladungsträger. Die wichtigsten Informationen aus der Vorgabe haben wir für Sie zusammengefasst:

  1. Sichere Standfläche für Palettenregale auswählen

    Das Palettenregal muss sicher stehenDer Boden ist ausschlaggebend für einen sicheren und geraden Stand der Palettenregale. Das gilt insbesondere dann, wenn sie für große Lasten gedacht sind. Der Untergrund muss das Regal inklusive maximaler Höchstlast tragen können und so eben sein, dass das Palettenregal exakt senkrecht steht. Darüber hinaus ist eine sichere Verankerung im Boden zu gewährleisten.

  2. Gangbreiten und Abstände einhalten

    Die richtige Gangbreite ist wichtig, um ein Palettenregal vorschriftsmässig aufzubauenSie können Palettenregale in einem Schmal- oder Breitgang aufstellen – je nach Verwendungsort macht die DGUV unterschiedliche Vorgaben bezüglich der Gangbreite. Diese richten sich nach den jeweiligen Flurförderfahrzeugen, die in den Gängen genutzt werden, sowie der Einlagehöhe. Sehen Sie sich dazu auch unseren Ratgeber zur Berechnung der Arbeitsgangbreite für Stapler und Hubwagen an. Darüber hinaus dürfen die Palettenregale nur mit einem bestimmten Abstand zur Wand aufgebaut werden. Dazu ist auch die Montage von Distanzstücken bzw. Überständen nötig.

  3. Rahmen- und Durchfahrtshöhen

    Beim Aufbauen des Palettenregals ist die Durchfahrtshöhe zu beachtenFür eine sichere Ein- und Auslagerung von Paletten müssen Sie die Vorschriften zur Rahmenhöhe einhalten: So sollen die Rahmenhöhen die oberste Holmauflage um mindestens 500 mm überragen. Für Durchgänge- bzw. Durchfahrten ist hingegen eine Regalhöhe von mindestens 2 m vorgeschrieben. Die Durchfahrtshöhe ist auch immer von den Abmessungen der eingesetzten Flurförderfahrzeuge abhängig.

  4. Traglast berechnen und beachten

    Die Traglast vom Palettenregal berechnenBei der Auswahl und Einrichtung von Palettenregalen muss immer die zulässige Traglast pro Feld und Fachboden berücksichtigt werden, damit das Regal in keinem Fall überladen wird. Die Traglast hängt hierbei von dem Maximalgewicht der zu lagernden Güter und deren Verteilung auf dem Palettenregal ab. Die Regale sind darüber hinaus sichtbar mit den entsprechenden Höchstwerten auszuzeichnen.

  5. Ramm- und Anfahrschutz installieren

    Rammschutz für mehr Sicherheit am PalettenregalSind bei der Be- und Entladung von ortsfesten Palettenregalen nicht leitliniengeführte Flurförderzeuge wie Hochhubwagen oder Hubwagen im Einsatz, müssen Sie die Regale in Durchfahrten und an Ecken mit einem Ramm- und Anfahrschutz versehen, da es sonst zu direkten Kollisionen von Fahrzeug und Regal kommen kann – das Regal würde dabei beschädigt und instabil.

    Der Anfahrschutz ist laut DGUV mit einer gelb-schwarzen Gefahrenkennzeichnung zu versehen. Er darf nicht mit dem Regal verbunden sein und muss laut DIN EN 15512 mindestens 40 cm hoch sein. Zudem ist er im Boden zu verankern. Hierfür kommen Rammschutzecken oder Rammschutzplanken infrage.

Je nach Bauart und Typ können Palettenregale Feldlasten bis 12 Tonnen tragen. Vor allem aufgrund dieser immensen Tragkraft geht von den Regalen eine Gefahr aus – beispielsweise durch einen Einsturz oder das Umkippen der Regale. Die Wahrscheinlichkeit für solche schweren Unfälle steigt, wenn Flurförderzeuge in den Regalgängen unterwegs sind. Aus diesem Grund gehören Palettenregale zu den prüfpflichtigen Regalen und es ist besonders wichtig, die Vorschriften zum Umgang einzuhalten. Die DGUV 208-043 gibt Auskunft über den Prüfumfang. In unserem Lager-Guide finden Sie außerdem zahlreiche weitere Beiträge mit nützlichen Informationen.

Weitere Vorschriften für Palettenregale

Neben den konkreten Schritten, die Sie in der Intralogistik umsetzen können, um die Sicherheit Ihrer Palettenregale zu gewährleisten, gibt es noch weitere Vorschriften zu beachten.

Absturz- und Durchschubsicherung

Durchschubsicherungen sollen den Durchschub bzw. Absturz von Lagergut bei der Einlagerung verhindern. Nicht zwingend notwendig ist der Einbau solcher Sicherungen, sofern das Palettenregal konfiguriert und vorschriftsmäßig aufgebaut wurde. Sie sind lediglich dann einzusetzen, wenn in Doppelregalen der Mindestabstand zwischen zwei hintereinander gelagerten Paletten weniger als 100 mm beträgt.

Für die Absturzsicherung von Lagergut in Palettenregalen gilt: Werden die Regale lediglich von einer Seite bedient und sind an den anderen Seiten Verkehrsgänge, Fluchtwege oder Arbeitsplätze untergebracht, so müssen die nicht bedienten Seiten mit einer entsprechenden Absturzsicherung wie etwa Absturzgittern ausgestattet werden. Gleiches gilt für Palettenregale, die sich über einer Durchfahrt befinden. Hier ist es wichtig, zu Fuß gehende Personen und Fahrzeuge mit einer Regalabdeckung vor herabfallendem Lagergut zu schützen.

Kennzeichnungspflicht für Palettenregale

Damit es im täglichen Betrieb nicht aus Versehen zur Überladung der Palettenregale kommt, sind gut sichtbar angebrachte Belastungsschilder erforderlich. Folgende Informationen müssen auf den Schildern enthalten sein:

  • Herstellender oder importierender Betrieb
  • Regaltyp mit Rahmen- und Holmtyp
  • Baujahr bzw. Kommissionsnummer
  • maximale Tragfähigkeit aufgeschlüsselt in Fachlast und Feldlast
  • maximale freie Knicklänge

Beachtung der Erdbebenzone bei Palettenregalen

Grundsätzlich sind Standard-Palettenregale nicht auf seismische Einwirkungen ausgelegt. Ein Beben der Erdoberfläche würde den Regalständer mit einer bestimmten Beschleunigung in Bewegung setzen. In diesem Fall müssten sowohl das Fachwerk als auch die Fußplatte in der Lage sein, diese zusätzliche Belastung aufzunehmen.

An erdbebengefährdeten Aufstellorten gelten daher besondere Anforderungen für Lagerstrategien nach DIN EN 16681. Palettenregale in Standardausführung mit über 3 Metern Regalhöhe sind nicht für solche besonderen Belastungssituationen ausgelegt und daher für die Verwendung in Erdbebenzonen nicht geeignet. Wenn Sie Palettenregale in einer Erdbebenzone aufstellen wollen, kontaktieren Sie bitte unseren Kundendienst.

FAQ zu den Vorschriften für Palettenregale

Warum ist es wichtig, Vorschriften für Palettenregale einzuhalten?

Mit den hohen Lasten, die auf Palettenregalen gelagert werden können, geht eine erhöhte Unfallgefahr einher. Die DGUV Regel 208-061 beinhaltet daher bestimmte Normen für die Standsicherheit, Befestigung und Durchgangsbreite von Palettenregalen. Die Einhaltung dieser Vorschriften sowie der Herstellerangaben soll die Sicherheit von Mitarbeitenden und die Unversehrtheit von Materialien und Arbeitsgeräten gewährleisten.

Wie muss ich Palettenregale kennzeichnen?

Damit die Regale im Arbeitsalltag nicht überlastet werden, müssen sie mit gut sichtbar angebrachten Belastungsschildern ausgestattet sein. Neben Informationen zum Herstellungsbetrieb, importierendem Betrieb, Regaltyp und Baujahr weisen die Schilder auch Angaben zur maximalen Traglast und freien Knicklänge aus.

Was muss ich beachten, wenn Flurförderzeuge eingesetzt werden?

Verwenden Sie für das Be- und Entladen der Palettenregale Hochhubwagen oder Hubwagen, müssen Sie die Regale in Durchfahrten und an Ecken mit Vorrichtungen zum Ramm-Anfahrschutz versehen. Hier kann es sonst zu Kollisionen zwischen Fahrzeug und Regal kommen. Der Anfahrschutz muss dazu laut DGUV mit einer gelb-schwarzen Gefahrenkennzeichnung versehen sein.

Bitte beachten Sie: Die hier erwähnten Vorschriften sind nur eine Auswahl der wichtigsten gesetzlichen Vorgaben. Detaillierte Informationen lesen Sie dazu in den aufgeführten und ggf. weiteren Vorschriftensammlungen und Gesetzestexten nach. Bei der konkreten Umsetzung im Betrieb können und sollten im Zweifel außerdem Sachverständige hinzugezogen werden.

Bildquellen:
© gettyimages.de – Halfpoint, Smederevac