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In zahlreichen Branchen gehört der Umgang mit explosionsfähigen Stoffen zum Betriebsalltag. Damit Sie Explosionen von vorneherein verhindern oder im Notfall so gut wie möglich kontrollieren können, gibt es für betroffene Bereiche eine Zoneneinteilung für den Explosionsschutz. Diese sogenannten Ex-Zonen (Explosionszonen) informieren über geeignete Schutzmaßnahmen für Mensch und Umwelt. Im Ratgeber erfahren Sie, wie die Zonen eingeteilt und gekennzeichnet werden. 

Definition: Ex-Zonen sind Bereiche, in denen eine Explosionsgefährdung besteht. Die Gefährdung besteht vor allem dort, explosive Stoffe verarbeitet, hergestellt, transportiert oder gelagert werden.

Welche Bereiche sind explosionsgefährdet?

Explosionsfähige Stoffe sind in manchen Branchen weit verbreitet, z. B. bei der Förderung und Verarbeitung von Erdöl und Erdgas, im Bergbau oder in der chemischen Industrie. Grundsätzlich können sie auch in anderen, weniger typischen Bereichen vorkommen, beispielsweise auch im Lager oder der Intralogistik. In jedem Fall sollten Sie besondere Vorsichtsmaßnahmen treffen, um das Risiko von Explosionen so weit wie möglich zu senken: 

  1. Um die Sicherheit von Mitarbeitenden und Besuchenden zu gewährleisten 
  2. Um die Natur und die unmittelbare Umgebung des Betriebs zu schützen.  

Gemeinsam mit dem Brandschutz ist der Explosionsschutz ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Sicherheitskonzepts. Zunächst sollten Sie eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um explosionsgefährdete Bereiche im Betrieb zu identifizieren.

Dazu zählen grundsätzlich alle Lager-, Produktions- und Förderstätten, an denen explosionsfähiges Gas oder explosionsfähiger Staub vorkommt, entstehen kann oder gezielt eingesetzt wird.

Praxisbeispiele:  

  • Gefahrstofflager 
  • gasbetriebene Anlagen  
  • Einsatz von Chemikalien  

Welche Verpflichtungen haben Betriebe mit Ex-Zonen?

Besteht in Ihrem Unternehmen eine Explosionsgefahr und wurden hierfür Ex-Zonen definiert, sollten Sie folgende Maßnahmen umsetzen:

• EX-Bereiche kennzeichnen
• Keine Zündquellen in entsprechenden Bereichen verwenden
• Explosionen möglichst präventiv durch Maßnahmen vermeiden
• den Explosionsschutz dokumentieren

Die Explosionsgefahr ist nicht überall und bei allen Stoffen gleich hoch. Deswegen werden explosionsgefährdete Bereiche nach Zonen unterschieden, den Ex-Zonen. Durch diese Einteilung können Sie nach der Gefährdungsbeurteilung die Sicherheitsmaßnahmen optimal auf den jeweiligen Bereich abstimmen. Auf dieser Grundlage werden Maßnahmen für die Sicherheit bei der täglichen Arbeit, aber auch für den Notfall festgelegt. 

Einteilung von Ex-Zonen nach ATEX 

Die ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG schreibt vor, dass jeder Betrieb im Rahmen der vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung ein Explosionsschutzdokument erstellen muss, in dem explosionsgefährdete Bereiche in Zonen eingeteilt werden.

Kriterien und Benennung der Ex-Schutz-Zonen finden Sie sowohl in der Richtlinie als auch im Anhang I, Abschnitt 1.7 der GefStoffV. Neben Häufigkeit und Dauer der Explosionsgefahr in dem jeweiligen Bereich wird außerdem unterschieden, ob die gefährliche explosionsfähige Atmosphäre von entzündbaren Gasen, Dämpfen und Nebel oder von brennbaren Stäuben verursacht wird. Daraus ergeben sich die sechs verschiedenen ATEX-Zonen. 

ATEX-ZoneUrsacheDauer und HäufigkeitBeispiel
Zone 0   Gemisch aus Luft und brennbarem Gas, Dampf oder Nebel   ständig, über lange Zeiträume oder häufig   Behälter mit flüssigen Lösungsmitteln
Zone 1   wie Zone 1 kann sich im Normalbetrieb gelegentlich bilden   Absaugen mit Entstauber
Zone 2 wie Zone 1 tritt im Normalbetrieb üblicherweise nicht auf, und wenn doch, dann nur selten und für kurze Zeit   Reingasbereich nach der Absaugung
Einteilung von Ex-Zonen beim Transport von explosiven Stoffen
ATEX-ZoneUrsacheDauer und HäufigkeitBeispiel
Zone 20 Gemisch aus Luft und brennbarem Staub in Form einer Wolke   ständig, über lange Zeiträume oder häufig   Pulvermischer, Filter, Trockner, Mühlen
Zone 21 wie Zone 20 kann sich im Normalbetrieb gelegentlich bilden   Bereiche außerhalb oder innerhalb von staubeinschließenden Behältnissen, z. B Silos  
Zone 22 wie Zone 20 tritt im Normalbetrieb üblicherweise nicht auf, und wenn doch, dann nur selten und für kurze Zeit   Säcke mit staubigem Inhalt, pneumatische Fördereinrichtungen
Explosive Stoffe werden in unterschiedliche Zonen unterteilt

Wissenswert ist, dass die Begriffe „häufig“, „gelegentlich“ und „selten“ nicht eindeutig definiert sind. Konkrete Zahlen dazu sind in keiner der Normen festgelegt, doch in Fachkreisen wurde sich darauf geeinigt, dass
• mit „häufig“ mehr als 50 Prozent der Betriebszeit gemeint ist.
• „gelegentlich“ bedeutet: Kann in unregelmäßigen Abständen auftreten, beispielsweise bei Entlüftungen oder Probeentnahmen und beträgt ein bis 10 Prozent der Betriebszeit.

In der Praxis sollten Sie im Zweifelsfall die höhere Ex-Zone zuteilen.

Gesetze und Richtlinien für Ex-Bereiche und -Zonen 

Die wichtigste Grundlage für den Umgang mit Gefahrstoffen, zu denen auch entzündliche und explosionsgefährdete Stoffe zählen, bilden in Deutschland die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die ATEX-Betriebsrichtlinien der Europäischen Union. Aus diesen Gesetzestexten geht deutlich hervor, dass die Abläufe jeder betrieblichen Gefährdungsbeurteilung auch für den Explosionsschutz gelten.

Das bedeutet, dass mögliche Gegenmaßnahmen zunächst in der Reihenfolge „Ersetzen, Vermeiden, Schützen“ geprüft werden. Laut § 11 GefStoffV müssen Sie, sofern eine Explosionsgefahr besteht, also folgende Möglichkeiten durchgehen: 

  1. Explosionsfähige Stoffe durch ungefährliche Stoffe ersetzen bzw. den Betrieb auf Verfahren oder Einrichtungen ohne Explosionsgefahr umstellen 
  2. Entstehung einer Explosion mit technischen Mitteln und/oder organisatorischen Maßnahmen wie dem Brandschutz so weit wie möglich unterbinden 
  3. Auswirkungen einer Explosion auf Menschen und Umgebung so gering wie möglich halten, z. B. durch bauliche Maßnahmen (Brandschutztüren), Persönliche Schutzausrüstung, Flucht- und Rettungsplan, geeignete Löschmittel, Schulung von Mitarbeitenden etc. 

Diese Rangfolge ist unbedingt einzuhalten. Das bedeutet: Sie müssen sich nur Gedanken über die Einteilung von Ex-Zonen machen, wenn Sie auf explosionsgefährdete Stoffe, Geräte oder Verfahren in Ihrem Betrieb nicht verzichten können.

Für diesen Fall finden Sie im Anhang I der GefStoffV sowie in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) der Reihen 700 und 800 (Brand- und Explosionsschutz) Ergänzungen und konkrete Hinweise darauf, wie die Regelungen der GefStoffV in der Praxis umzusetzen sind. 

Die Kennzeichnung explosionsgefährdeter Bereiche 

Ex-Zonen-Symbol für explosionsgefährdete Arbeitsbereiche

Gefahrstoffverordnung und ATEX schreiben vor, dass explosionsgefährdete Bereiche und Geräte eindeutig gekennzeichnet werden müssen. Dazu sind gelbe Sicherheitskennzeichen mit der schwarzen Aufschrift „Ex“ gut sichtbar und in ausreichender Größe anzubringen. 

Neben einer Kennzeichnung durch Schilder müssen Sie die Bereiche im Flucht- und Rettungsplan markieren und Ihre Mitarbeitenden regelmäßig zur Arbeitssicherheit, zum Umgang mit Feuerlöschern und zum Verhalten in Notfällen schulen. 

Geräte für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen richtig kennzeichnen 

Nicht nur die Ex-Zonen, auch die in diesen Bereichen eingesetzten Geräte und Betriebsmittel müssen richtig gekennzeichnet werden. Grundlage hierfür ist die Kennzeichnung auf Betriebsmitteln gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie die internationale Norm IEC 60079-0:2011. Das Sicherheitszeichen für die Kennzeichnung von Maschinen und Betriebsmitteln in Ex-Zonen ist demzufolge dieses:

Ex-Zonen-Symbol für die Kennzeichnung von Maschinen in explosionsgefährdeten Bereichen

Zusätzlich muss die Kennnummer auf dem Typenschild angebracht sein.

FAQ zu Ex-Zonen

Was sind Ex-Bereiche? 

Vor der Festlegung von Sicherheitsmaßnahmen müssen zunächst explosionsgefährdete Bereiche im Rahmen einer betrieblichen Gefährdungsbeurteilung identifiziert werden. Ex-Bereiche sind grundsätzlich alle Lager-, Produktions- und Förderstätten, an denen explosionsfähiges Gas oder explosionsfähiger Staub vorkommt, entstehen kann oder gezielt eingesetzt wird. In der Praxis kann das zum Beispiel ein Gefahrstofflager, eine gasbetriebene Anlage oder die Entstehung gefährlicher Dämpfe beim Einsatz von Chemikalien sein. 

Wie werden Ex-Zonen festgelegt? 

Da die Explosionsgefahr nicht überall und bei allen Stoffen gleich hoch ist, werden explosionsgefährdete Bereiche nach Zonen unterschieden, den Ex-Zonen. Neben Häufigkeit und Dauer der Explosionsgefahr im jeweiligen Bereich wird außerdem unterschieden, ob die gefährliche explosionsfähige Atmosphäre von entzündbaren Gasen, Dämpfen und Nebel oder von brennbaren Stäuben verursacht wird.  

Welche Ex-Zonen gibt es?

In der ATEX-Richtlinie sind sechs verschiedene Ex-Zonen festgelegt. 

Zone 0: Bereich, in dem ständig, über lange Zeiträume oder häufig eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln vorhanden ist.

Zone 1: Bereich, in dem sich im Normalbetrieb gelegentlich eine gefährlich explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln bilden kann.

Zone 2: Bereich, in dem im Normalbetrieb normalerweise niemals eine gefährlich explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln auftritt, und wenn doch, dann nur selten und für kurze Zeit.

Zone 20: Bereich, in dem ständig, über lange Zeiträume oder häufig eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus brennbarem Staub vorhanden ist.

Zone 21: Bereich, in dem sich im Normalbetrieb gelegentlich eine gefährlich explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus brennbarem Staub bilden kann.

Zone 22: Bereich, in dem im Normalbetrieb normalerweise niemals eine gefährlich explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus brennbarem Staub auftritt, und wenn doch, dann nur selten und für kurze Zeit.

Bitte beachten Sie: Die hier erwähnten Vorschriften sind nur eine Auswahl der wichtigsten gesetzlichen Vorgaben. Detaillierte Informationen lesen Sie dazu in den aufgeführten und ggf. weiteren Vorschriftensammlungen und Gesetzestexten nach. Bei der konkreten Umsetzung im Betrieb sollten Sie im Zweifel außerdem sachverständige Personen hinzuziehen.

Bildquellen:
© gettyimages.de – DSCimage