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Ob in Produktionsbetrieben, Handwerksunternehmen oder in der Hobbywerkstatt zuhause: Überall da, wo Chemikalien zum Einsatz kommen, müssen sie auch vorschriftsmäßig entsorgt werden. Hierfür gelten in Deutschland und europaweit strenge Richtlinien, zu deren Umsetzung sowohl Industriebetriebe als auch Privathaushalte verpflichtet sind.
Der Begriff „Chemikalien“ wird für Stoffe verwendet, die durch ihre Anwendung eine chemische Reaktion auslösen. Während diese Wirkung im jeweiligen Anwendungsgebiet gewünscht ist, kann sie in der falschen Umgebung gefährliche Auswirkungen haben – zum Beispiel, wenn chemische Stoffe ins Grundwasser gelangen. Entsorgen Sie giftige Substanzen immer über entsprechende Sammelstellen oder spezialisierte Entsorgungsunternehmen. Auf keinen Fall dürfen Sie die potenziell gefährlichen Stoffe über den normalen Haus- oder Gewerbemüll beseitigen!
Vor der Entsorgung: Wie Sie chemische Abfälle richtig zwischenlagern
Potenziell giftige Stoffe wie Säuren oder Laugen kommen in den verschiedensten Produkten vor, zum Beispiel in Farben, Lacken, Spezialreinigern, Lösungsmitteln oder chemischen Düngern. Ein großer Teil davon erfordert sowohl bei der Anwendung als auch bei der Entsorgung besondere Vorsicht. Die chemischen Inhaltsstoffe lassen sich in drei Gruppen einteilen:
Eigenschaft | Beispiel |
---|---|
• entzündlich und/oder explosiv | • Kunststoffe • Lacke • Lösungsmittel • Öle |
• feste oder flüssige ätzende Stoffe | • Natriumperoxid • Chlor • Ätznatron • Baukalk • Phosphorsäure • Salpetersäure • Natronlauge • Schwefeldioxid |
• umweltgefährdende Stoffe | • Schwefeltrioxid • Trichlormethan • Schwermetalle (Blei, Quecksilber) |
Zunächst einmal gilt: Bewahren Sie Chemikalien unbedingt getrennt voneinander und getrennt von anderen Abfallprodukten auf! Dadurch verhindern Sie, dass es während der Zwischenlagerung zu gefährlichen Reaktionen mit Rauch- oder Brandentwicklung bzw. Explosionen kommen kann. Zudem gewährleisten Sie, dass alle Abfälle optimal wiederverwertet werden, so wie es das Kreislaufwirtschaftsgesetz vorsieht.
Je nach Chemikalie eignen sich hierfür verschiedene spezielle Behälter, Wannen oder Aufbewahrungsschränke, zum Beispiel feuerfeste Behälter für leicht entzündliche Stoffe oder Sammeltonnen für die Entsorgung von Säuren und Laugen. Welche Behältnisse zur Zwischenlagerung geeignet sind, entnehmen Sie den unten aufgeführten Vorschriften aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Gefahrstoffverordnung.
Bewahren Sie organische Lösemittel wie Pinsel- oder Kaltreiniger, Benzin oder flüssigen Grillanzünder immer verschlossen auf. Gießen Sie sie niemals in den Abfluss oder in die Toilette! Organische Lösemittel verdampfen sehr leicht und stellen eine erhebliche Belastung für die Atmosphäre dar. Nutzen Sie lösemittelfreie Alternativen, die Sie mit Wasser verdünnen können wie z. B. Lack auf Acrylharzbasis.
Das sollten Sie beachten
Innerhalb des Betriebes müssen Sie für einen sicheren Aufbewahrungsort sowie die eindeutige Kennzeichnung von chemischen Abfällen sorgen. Achten Sie darauf, dass folgende Bedingungen erfüllt sind:
- gut belüfteter Raum mit undurchlässiger, leicht zu reinigender Bodenbeschichtung
- gegebenenfalls Auffangwannen oder -becken für toxische Flüssigkeiten
- halten Sie Gebinde mit organischen Flüssigkeiten immer fest verschlossen
- Kennzeichnung des Raums mit entsprechenden Sicherheitshinweisen, Warnschildern und Gefahrensymbolen
- Beschriftung der Abfallbehälter mit den entsprechenden Gefahrensymbolen, Inhaltsstoffen und dem offiziellen Abfallschlüssel nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
Chemikalien in Betrieben entsorgen
Industriebetriebe oder Labore, in denen größere Mengen an Chemikalien und Chemikalienresten anfallen, beauftragen in der Regel externe Dienstleister, die auf die Entsorgung organischer oder anorganischer Laborchemikalien und Gefahrstoffen spezialisiert sind. Diese zertifizierten Entsorgungsfachbetriebe stellen üblicherweise die passenden Sammelbehälter zur Verfügung und tauschen diese in den vereinbarten Zeitabständen aus. Je nach Substanz und Abfallschlüssel transportiert der Dienstleister die Chemikalien in eine Sonderverbrennungsanlage oder eine chemisch-physikalischen Behandlungsanlage. Der Dienstleister ist dafür zuständig, die Chemikalien fachgerecht zu entsorgen und sich um die für die Dokumentation notwendigen Nachweise zu kümmern.
Chemikalien privat entsorgen
Im Privathaushalt fallen Chemikalienabfälle üblicherweise nur in Kleinmengen an und sind deshalb von den strengen Lager- und Kennzeichnungsvorschriften ausgenommen, auch eine Dokumentation der Entsorgung ist nicht nötig. Nichtsdestotrotz müssen Sie dafür sorgen, dass gefährliche Stoffe sicher verwahrt werden und keine Gefahr darstellen können. Auch hier gilt: Bewahren Sie potenziell gefährliche Substanzen immer getrennt voneinander auf!
Wenn Sie chemische Abfälle privat beseitigen wollen, kommt je nach Wohnort eine der beiden Möglichkeiten infrage:
- Sammelstellen oder Wertstoffhöfe der kommunalen Entsorgungsgesellschaft
- Schadstoffmobil, das in einigen Gemeinden quartalsweise oder halbjährlich für die Entsorgung von Chemikalien und anderen Gefahrstoffen zur Verfügung gestellt wird
Für bestimmte Produkte können Sie auch die Angebote zur freiwilligen Rücknahme durch den Händler nutzen. So können Sie zum Beispiel abgelaufene Medikamente in Apotheken abgeben oder beim Hersteller Altöl entsorgen.
Welche Produkte dürfen Sie nicht im Hausmüll entsorgen?
Auch in Privathaushalten fallen Chemikalien an, die nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Folgende Produkte müssen Sie z. B. beim Wertstoffhof oder beim Hersteller entsorgen:
- Batterien und Akkus
- Motor-, Getriebe- und Hydrauliköl
- Bremsflüssigkeit
- Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
- Säuren und Laugen
- Spraydosen, z. B. Farben und Lacke
- Frostschutzmittel
- Düngemittel
- Fotochemikalien
FAQ zum Thema Chemikalien Entsorgen
Chemikalien können gefährliche Eigenschaften besitzen: Sie können explosiv oder ätzend sein und solche Eigenschaften besitzen, die das Wasser, den Boden oder die Luft schadhaft verändern. Auch Lebewesen können durch Chemikalien geschädigt werden. Durch eine falsche Lagerung und Entsorgung kann es zu Explosionen, Brandentwicklung oder schwerwiegenden Umwelt- und Gesundheitsschäden kommen. Entsorgen Sie Chemikalien also unbedingt über entsprechende Sammelstellen oder spezialisierte Entsorgungsunternehmen und niemals im Hausmüll!
Den rechtlichen Rahmen für die Entsorgung von Chemikalien und anderen Gefahrstoffen bilden in Deutschland die folgenden Gesetze und Verordnungen:
– Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG): Allgemeine Vorschriften zur Entsorgung und Wiederverwertung von Abfallprodukten in Deutschland
– Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Einstufung von gefährlichen Stoffen sowie Regelungen zu Kennzeichnung, Verpackung, Lagerung, Transport, Anwendung und Entsorgung zum Schutz von Mensch und Umwelt
– Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis / Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV): Einstufung von Abfallprodukten nach ihrer Gefährlichkeit sowie Kennzeichnung mit dem entsprechenden Abfallschlüssel
– Nachweisverordnung (NachWV): Vorschriften zur Dokumentation der Entsorgung von Abfällen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Nach der Verordnung muss die Entsorgung von Chemikalien in einer Liste bzw. einem Register dokumentiert werden, sodass sich der ordnungsgemäße Ablauf nachvollziehen lässt.
– Chemikaliengesetz (ChemG): Gesetz zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Gemische
Chemikalien bzw. chemischen Inhaltsstoffe lassen sich dazu in drei Gruppen einteilen:
– entzündliche und/oder explosive Chemikalien: z. B. Kunststoffe, Lacke, Lösungsmittel, Öle
– feste oder flüssige ätzende Stoffe: z. B. Natriumperoxid, Chlor, Ätznatron, Baukalk, Phosphorsäure, Salpetersäure, Natronlauge, Schwefeldioxid
– umweltgefährdende Stoffe: z. B. Schwefeltrioxid, Trichlormethan, Schwermetalle wie Blei oder Quecksilber
Je nachdem, um welche Substanz es sich handelt und in welcher Menge sie vorhanden ist, haben Sie verschiedene Möglichkeiten der Entsorgung. In jedem Fall müssen Sie Chemikalien getrennt voneinander und getrennt von anderen Abfällen aufbewahren.
Für Produktionsanlagen und größere Mengen giftiger Stoffe gilt: Beauftragen Sie einen externen Dienstleister, der die fachgerechte Entsorgung gewährleistet und eine lückenlose Dokumentation vornimmt.
Als Privathaushalt haben Sie die Möglichkeit, Ihre Chemikalien an Sammelstellen, Wertstoffhöfen oder bei einem Schadstoffmobil zu entsorgen. Auch eine Rücknahme durch den Hersteller ist möglich.
Folgende Produkte müssen Sie z. B. beim Wertstoffhof entsorgen:
• Batterien und Akkus
• Motor-, Getriebe- und Hydrauliköl
• Bremsflüssigkeit
• Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
• Säuren und Laugen
• Spraydosen, z. B. Farben und Lacke
• Frostschutzmittel
• Düngemittel
• Fotochemikalien
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