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Betriebliche Hygienevorschriften sind aus mehreren Gründen von großer Bedeutung: Zum einen kann der Vermehrung und Verbreitung gefährlicher Keime und Krankheitserreger vorgebeugt werden. Das ist vor allem für aseptische Betriebe wie Krankenhäuser oder Arztpraxen relevant. Zum anderen sollen die Anforderungen an die Betriebshygiene sicherstellen, dass in hygienesensiblen Bereichen wie beispielsweise in der Lebensmittel- oder pharmakologischen Industrie Produkte verarbeitet und hergestellt werden können, die den jeweiligen Qualitäts- und Hygienestandards entsprechen. Davon profitieren letztendlich nicht nur Endverbraucher und Kunden, sondern auch Ihre Mitarbeiter. Die Verordnungen zur Hygiene am Arbeitsplatz unterscheiden sich hier je nach Bereich und Branche. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen zu Hygienevorschriften in verschiedenen Betrieben.
Vorteile von Hygienevorschriften im Betrieb
Nicht nur in empfindlichen Bereichen wie der Lebensmittelbranche oder im medizinischen Bereich spielt die Betriebshygiene eine wichtige Rolle: In jedem Unternehmen sollten die gängigen Hygieneverordnungen beachtet werden, damit das Risiko von Keimübertragungen am Arbeitsplatz so gering wie möglich gehalten werden kann. Verschiedene behördliche Vorgaben erleichtern es Firmeninhabern und Arbeitgebern, eine Orientierung zu finden, um einen adäquaten Hygienestandard aufzubauen und dauerhaft aufrecht zu erhalten.
Welche Hygienevorschriften greifen, hängt zunächst von der Art des Betriebes ab. Strengere Regelungen gelten beispielsweise im Bereich der Nahrungsmittelindustrie, in aseptischen Betrieben sowie im Gastronomie- und Hotelgewerbe. Aber auch in Büros und Produktions- oder Werkstätten sollte die Betriebshygiene eine wichtige Rolle spielen, denn sie bietet neben dem Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter noch weitere Vorteile:
- Die Vorgaben der Betriebshygiene schaffen verlässliche Richtlinien, die bei der Etablierung eines betrieblichen Kontrollsystems unterstützen. Anhand der gesetzlichen Vorgaben können Unternehmen eigene, betriebsinterne Hygieneregeln und -maßnahmen festlegen und umsetzen.
- Bei Erkrankungsfällen, z. B. nach dem Besuch eines Restaurants, wird der Betrieb in den meisten Fällen auf die Einhaltung der Hygienevorschriften hin untersucht. Die Einhaltung der gesetzlichen Hygienevorschriften dient somit auch einer rechtlichen Absicherung.
- Vorschriften zur Hygiene am Arbeitsplatz tragen zur Produktsicherheit für den Verbraucher bei. Durch Hygieneampeln oder Zertifizierungen entsteht Vertrauen bei den Kunden und Endverbrauchern.
- Eine gute Betriebshygiene dient dem effektiven Gesundheitsschutz der Mitarbeiter, da der Übertragung von Keimen und Krankheitserregern vorgebeugt wird. Dadurch verringert sich auch der Krankenstand in Unternehmen, was langfristig Kosten spart und die Produktivität erhöht.
Allgemeine Betriebshygiene am Arbeitsplatz für Branchen jeder Art
Die Vorschriften zur allgemeinen Betriebshygiene sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in der Arbeitsstättenverordnung (ArStättV) festgehalten. Neben konkreten Maßnahmen sind dort auch die diesbezüglich geltenden Fürsorgepflichten des Arbeitgebers zu finden. Die Vorgaben zu allgemeinen Hygienevorschriften am Arbeitsplatz gelten dabei für alle Betriebsräumlichkeiten und umfassen auch Außenanlagen, Maschinen und Geräte im Unternehmen.
Eine besondere Bedeutung kommt dabei jenen Bereichen zu, die eine hohe Besucherfrequenz aufweisen. Dies sind zumeist Toilettenräume, aber auch Büroräume. Für Arbeitsflächen, Kühlschränke und andere Einrichtungen zur Lebensmittellagerung gelten zusätzlich gesonderte Hygienevorgaben.
Allgemein für alle Betriebe gilt:
- Gebäude und Betriebsräume sollten je nach Unternehmen täglich oder in einem festen, engmaschigen Turnus gründlich gereinigt werden. Zur Überwachung haben sich in der Praxis Reinigungsprotokolle bewährt.
- Die Reinigungsfrequenz sollte in Bereichen mit hoher Besucherfrequenz erhöht werden.
- Häufig berührte Oberflächen sollten gründlich gereinigt und desinfiziert werden (Türgriffe, Tische, Lichtschalter, Telefone, etc.)
- Sanitärräume sollten je nach Branche täglich oder mindestens regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden.
- Bei der Reinigung und Desinfektion sollten Schutzhandschuhe getragen werden. Die Hände sollten vor und nach den Reinigungsarbeiten gewaschen werden. Beim Wechseln der Arbeitsbereiche sollten die Handschuhe ebenfalls gewechselt werden.
- Bei der Arbeit verwendete Textilien, die mit Lebensmitteln, Ausscheidungen oder anderen Keimträgern in Kontakt gekommen sind, sollten täglich gewaschen werden – Kleidung ebenso wie Tücher oder Lappen. Zur hygienischen Sammlung der Textilien bieten sich Wäschespinde an.
- Bei der Reinigung sollte häufiger ein Wasserwechsel erfolgen, um Verunreinigungen vorzubeugen.
- Mülleimer und Abfallbehälter sollten täglich oder je nach Betrieb mindestens regelmäßig geleert werden.
Betriebshygiene in lebensmittelverarbeitenden Unternehmen
Besonders in lebensmittelverarbeitenden Betrieben müssen strengste Hygienevorgaben befolgt und ihre Einhaltung nach standardisierten Verfahren engmaschig kontrolliert werden. Bis 2007 waren dafür die Vorgaben der deutschen Lebensmittelhygieneverordnung LMHV verpflichtend. Seit dem 1. Januar 2006 ersetzen die Regelungen des Europäischen Parlaments die bisherigen nationalen Bestimmungen zur Betriebshygiene in lebensmittelverarbeitenden Betrieben:
- EG-Verordnung Nr. 852/2004 zur Lebensmittelhygiene
- EG-Verordnung Nr. 853/2004 mit Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
- EG-Verordnung Nr. 854/2004 zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs
Inhaltlich unterscheiden sich die EU-Verordnungen dabei kaum von denen der bisherigen Lebensmittelhygieneverordnung. Neu sind mit den Bestimmungen aber vor allem die Dokumentationspflichten der Betriebshygiene in lebensmittelverarbeitenden Unternehmen sowie die Pflicht zur Einrichtung eines Hygienemanagements gemäß HACCP. Das Konzept zur Gefahrenanalyse und kritischen Kontrollpunkten (engl. Hazard analysis and critical control points, HACCP) vereint vor allem präventive Maßnahmen in der Produktionshygiene und soll so vor einer Erkrankung oder Verletzung von Konsumenten durch verunreinigte Lebensmittel schützen. In Unternehmen und bei Dienstleistern wie etwa Krankenhäusern, Arztpraxen oder auch pharmakologischen und chemischen Betrieben, in denen eine aseptische Umgebung für die Arbeit unbedingt erforderlich ist, müssen die Vorschriften zur Hygiene am Arbeitsplatz durch einen Desinfektionsplan strukturiert, kontrolliert und dokumentiert werden.
Personalhygiene am Arbeitsplatz
Für Betriebe jeder Branche gelten zudem Vorgaben zur Personalhygiene. Diese variieren je nach Art des Unternehmens und können in medizinischen, lebensmittelverarbeitenden und aseptischen Betrieben sehr umfangreich sein.
In den Bereich der Personalhygiene fallen alle Maßnahmen, die der Reinhaltung der Mitarbeiter und Angestellten inklusive ihrer Arbeitskleidung dienen. Oberstes Gebot hat hier das regelmäßige Händewaschen sowie die Handdesinfektion nach jedem Toilettenbesuch. Auch das Tragen sauberer Arbeitskleidung ist wichtig, um eine angemessene persönliche Hygiene zu gewährleisten. Betriebe sollten zudem erforderliche Maßnahmen ergreifen, um ihren Mitarbeitern das Einhalten der Hygienevorschriften so einfach wie möglich zu machen. Dies kann beispielsweise durch die Installation von Seifenspendern oder der Bereitstellung von Desinfektionsmitteln auf den Toiletten erfolgen.
Kommen Mitarbeiter bei ihrer täglichen Arbeit mit toxischen Substanzen in Kontakt oder besteht ein Ansteckungsrisiko durch den Umgang mit Patienten, so fallen unter die Personalhygiene auch regelmäßige Untersuchungen durch den Betriebsarzt.
FAQs zur Betriebshygiene
Betriebshygiene beinhaltet alle Maßnahmen zur allgemeinen Reinigung, Ordnung und Instandhaltung betrieblicher Räume und Geräte sowie Maßnahmen zur persönlichen Hygiene, um die Übertragung von Keimen zu vermeiden. Die genauen Verordnungen zur Hygiene unterscheiden sich je nach Hygienebereich stark.
Hygienebereiche sind die Bereiche, in denen spezifische Hygienevorschriften gelten. Diese varrieren je nach Branche und Betrieb stark. Zu Hygienebereichen zählen unter anderem Betriebsstätten, betriebliche Räume und Arbeitsplätze, Lebensmittel sowie die persönliche Hygiene am Arbeitsplatz. In Reinräumen, Laboren und Krankenhäusern oder anderen medizinischen Einrichtungen unterliegen Hygienebereiche noch strengeren Vorlagen.
Hygiene am Arbeitsplatz dient dem effektiven Gesundheitsschutz der Mitarbeiter, da der Übertragung von Keimen und Krankheitserregern vorgebeugt wird. Dadurch verringert sich auch der Krankenstand in Unternehmen, was langfristig Kosten spart und die Produktivität erhöht. Daneben gibt es noch weitere Vorteile.
Bitte beachten Sie: Die hier erwähnten Vorschriften sind nur eine Auswahl der wichtigsten gesetzlichen Vorgaben. Detaillierte Informationen lesen Sie dazu in den aufgeführten und ggf. weiteren Vorschriftensammlungen und Gesetzestexten nach. Bei der konkreten Umsetzung im Betrieb können und sollten im Zweifel außerdem Sachverständige hinzugezogen werden.
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