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Wenn es in Betrieben zu einem Brand kommt, sind nicht nur Gesundheit und Leben von Menschen in Gefahr, sondern es können auch enorme wirtschaftliche Schäden entstehen. Darum sind geeignete Brandschutzmaßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Diese umfassen sowohl den vorbeugenden als auch den abwehrenden Brandschutz. Im Ratgeber erfahren Sie, welche Brandschutzmaßnahmen für Betriebe wichtig sind und wie Sie diese bestmöglich organisieren können.
Bauliche und anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen
Zum vorbeugenden Brandschutz gehören Präventionsmaßnahmen, welche die Brandentstehung und -ausbreitung verhindern sollen, sowie Verhaltensregeln, die Personen im Brandfall befolgen müssen. Abwehrende Brandschutzmaßnahmen dagegen gewährleisten, dass Löscharbeiten ungehindert vorgenommen werden können.
Damit es in Ihren Betriebsräumen gar nicht erst zu Bränden kommt, sind die vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen enorm wichtig. Sie sind ein essenzieller Aspekt im allgemeinen Arbeitsschutz und betreffenden zuallererst die baulichen und anlagentechnischen Einrichtungen in Betrieben.
Im Baugewerbe etwa dient die Gefährdungsbeurteilung auf der Baustelle dazu, Gefahrstoffe sowie Brand- und Explosionsgefahren von vornherein zu erfassen und angemessene Schutzmaßnahmen vorzubereiten. Das soll die Brandprävention und -ausbreitung sowie die Einhaltung von Brandschutzklassen gewährleisten. Im Detail betrifft das:
- die Verwendung von brandsicheren Baustoffen und Bauteilen,
- die Einteilung von Gebäuden in verschiedene Brandabschnitte für die Feuerwehr,
- den Einbau von Feuerschutztüren oder Brandschutzklappen,
- die korrekte Erstellung und Auszeichnung von Flucht- und Rettungswegen sowie die eindeutige Kennzeichnung von Feuerlöscheinrichtungen durch Schilder und Plaketten.
Bei baulichen Brandschutzmaßnahmen sind Baustoffklassen bzw. bauliche Brandschutzklassen nach der in Deutschland geltenden Norm DIN 4102 klassifiziert. Die Baustoffe werden dabei auf der Grundlage ihres jeweiligen Brandverhaltens eingeteilt.
Die Brandschutzmaßnahmen zum anlagentechnischen Brandschutz im Betrieb umfassen Maßnahmen und Einrichtungen, um einen Brand möglichst frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen. Zusammengefasst müssen diese technischen Anlagen im Brandfall folgende Funktionen erfüllen:
Funktion | geeignete technische Brandschutzmaßnahmen |
---|---|
Erkennen und Melden | – Brandmelde- und Warnanlagen – Rauchmelder |
Unterdrücken | – Blitzschutz- und Überspannungsanlagen |
Leiten und Führen | – Sicherheitsbeleuchtung – Notlichter |
Abschotten | – Feuerschutztüren – Brandschutzklappen |
Löschen | – Handfeuerlöscher – Sprinkleranlagen – Hydranten oder Steigleitungen |
Entrauchen | – Rauch- und Wärmeabzüge |
Anleitung: 9 Maßnahmen zum organisatorischen Brandschutz im Betrieb
Die organisatorischen Brandschutzmaßnahmen gehören ebenfalls zum vorbeugenden Brandschutz und umfassen alle nicht-baulichen Einrichtungen und Schritte, die eine Brandentstehung und -ausbreitung verhindern.
- Betriebliches Brandschutzkonzept erstellen
Die Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer verlangen ein Brandschutzkonzept für Betriebe. Es beinhaltet vorbeugende sowie abwehrende Brandschutzmaßnahmen. Dazu ist es nötig, in einer Gefährdungsbeurteilung alle Schutzziele und Maßnahmen zur Brandprävention festzulegen sowie alle Tätigkeitsbereiche und Arbeitsplätze bezüglich ihrer Brandrisiken zu beurteilen (zum Beispiel Orte zur Lagerung von Gefahrstoffen, für elektrische Anlagen oder für Heißarbeiten). Die Bauaufsichtsbehörden prüfen nach der Erstellung Ihres Konzepts, ob es die baulichen Brandschutzanforderungen einhält und ob alle brandschutzrelevanten Nachweise erbracht werden.
- Brandschutzbeauftragten ernennen
Die Vorgaben zur Ernennung eines Brandschutzbeauftragten sind auf Länderebene in den einzelnen Bauordnungen, Verkaufsstättenverordnungen und Industriebaurichtlinien dargelegt. Ihr Brandschutzbeauftragter muss persönlich und fachlich für diese Stelle geeignet sein. Wir empfehlen eine Ausbildung nach den Richtlinien der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes. Diverse Institutionen bieten solche Schulungen an, zum Beispiel die TÜVs. Zu den Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten zählt unter anderem die Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen rund um betriebliche Brandschutzmaßnahmen und entsprechende Brandschutzbestimmungen. Mögliche Brandgefahren oder Risiken sollen so frühzeitig erkannt und korrekt beurteilt werden.
- Brandschutzverordnung aufstellen
Hier fassen Sie alle Regeln für das Verhalten im Brandfall zusammen. Ihre Mitarbeitenden müssen ausreichend über alle Brandschutzmaßnahmen informiert sein. Die Brandschutzordnung muss außerdem die brandschutztechnischen Maßnahmen zur Brandprävention enthalten. Sie können sich für die Erstellung und Gestaltung an die örtlichen Bauaufsichtsbehörden wenden. Diese unterstützen Sie dabei, die Verordnung an Ihre jeweiligen Bedingungen und Brandgefahren anzupassen, da es keine allgemeingültige Vorlage zur Erstellung gibt. Allerdings ist die Form festgelegt: Sie sind verpflichtet, sich an die DIN 14096:2014-05 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“ zu halten.
- Brandschutz-, Feuerwehr- und Alarmpläne erstellen
Die Pläne visualisieren Ihren Brandschutznachweis, sodass Fluchtwege, technische Löschanlagen, Meeting-Points, etc. anschaulich sind und eine schnelle Orientierung in Krisensituationen möglich ist. Flucht- und Rettungspläne erstellen Sie nach der ISO 23601. Grundrisse jedes Geschosses müssen Fluchtwege, Erste-Hilfe– sowie Brandschutzeinrichtungen zeigen. Der Aushang erfolgt etwa an Eingängen, in Treppenhäusern und neben Aufzügen. Für die Erstellung von Feuerwehrplänen gelten die DIN 14095 und DIN 14675. Feuerwehren müssen sich anhand dieser Pläne in Notsituationen unmittelbar orientieren können. Hinterlegen Sie sie darum bei den örtlichen Feuerwehren oder Brandmeldezentralen.
- Fluchtwege kennzeichnen
Rettungswege müssen eindeutig gekennzeichnet und sofort als solche erkennbar sein. Mit spezifischen Sicherheits- und Rettungszeichen schaffen Sie Leitsysteme. In den DIN 4844-1 und 4844-2 sind deren Maße und Darstellungen geregelt. Sie müssen deutlich erkennbar, beleuchtet sowie dauerhaft angebracht sein. Zusätzlich regelt die DIN 18040 „Barrierefreies Bauen“ die Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen für Menschen mit Behinderungen. Brandschutzzeichen kennzeichnen Standorte von Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen.
- Mitarbeiter für den Brandfall schulen
Als Arbeitgeber sind Sie nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, ihre Beschäftigten angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen: Hierzu zählen auch die betrieblichen Brandschutzmaßnahmen. Des Weiteren sind Sie nach § 10 ArbSchG angehalten, Mitarbeitende für die Brandbekämpfung, etwa mit Feuerlöschern im Betrieb, die Evakuierung und Erste Hilfe zu benennen und in regelmäßigen Schulungen auszubilden. Inhaltlich sollten Sie die Schwerpunkte des Brandschutzkonzepts und der ausgehängten Brandschutzordnung sowie ggf. weiterer betrieblicher Brandschutzmaßnahmen vermitteln.
- Lösch- und Rettungsübungen
Damit Sie und Ihre Mitarbeitenden im Brandfall schnell das Betriebsgebäude oder die Werkstatt räumen und den Sammelplatz finden können, müssen in Ihrem Betrieb Evakuierungsübungen stattfinden. Mit einem jährlichen Evakuierungs-Training und Probealarm stellen Sie sicher, dass im Gefahrenfall richtig gehandelt wird.
- Anlagentechnische Maßnahmen prüfen
Um sicherzustellen, dass Ihr Betrieb oder Ihre Werkstatträume für die technischen Brandschutzeinrichtungen geeignet sind, sollten Sie diese regelmäßig prüfen und instandhalten. Kontrollieren Sie daher einmal jährlich Ihre elektrischen Anlagen wie Schalter, Steckdosen, Anschluss- und Verlängerungskabel, Maschinen und Großwerkzeuge. Lassen Sie außerdem alle Anlagen für Gasverbrauch, Wärme- und Lufttechnik, Aufzüge, Abluft und Fettfilter checken. Immer im Blick haben sollten Sie potenzielle Stolper-, Rutsch- und Sturzstellen in sämtlichen Räumlichkeiten.
- Brandschutzmaßnahmen im Betrieb kontrollieren
Ihr Brandschutzkonzept muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Prüfen Sie daher mindestens einmal im Jahr die Einhaltung der Vorschriften sowie die Pläne der betrieblichen Brandschutznahmen. So können Sie zeitnah neue gesetzliche Brandschutzbestimmungen oder veränderte Rahmenbedingungen berücksichtigen und Ihre Brandschutzmaßnahmen aktualisieren. Regelmäßige Kontrolltermine organisiert, überwacht und unternimmt der Brandschutzbeauftragte.
Hilfestellungen und Empfehlungen für den baulichen Brandschutz, technische und organisatorische Maßnahmen sowie das Verhalten von Personen im Brandfall bietet die DGUV 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“. Das Informationsblatt der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung richtet sich an alle Beschäftigten, insbesondere an leitendes Personal sowie Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte. Es enthält unter anderem Informationen zu Brandursachen, Verbrennungsvorgängen, Prinzipien des Löschens und betrieblichen Brandschutzmaßnahmen sowie eine Checkliste zur Selbstkontrolle. Demgemäß liefert es eine Wissensgrundlage, die Mitarbeitenden in Ihrem Betrieb zur Verfügung stehen sollte.
Abwehrender Brandschutz
Zum abwehrenden Brandschutz zählen alle Maßnahmen, um einen bereits entstandenen Brand zu bekämpfen. Das ist vor allem die Aufgabe der Feuerwehr. Zusätzlich können und sollten Sie jedoch Mitarbeitende mit entsprechenden Ausbildungsmaßnahmen zum Brandschutzhelfer ernennen – vor allem dann, wenn in Ihrem Betrieb Gefahrstoffe lagern oder Ihre Mitarbeitenden mit Gefahrstoffen hantieren. Betriebliche Brandschutzhelfer können aktiv zum abwehrenden Brandschutz beitragen, bis die Feuerwehr eintrifft und die weitere Brandbekämpfung übernimmt.
FAQ zu Brandschutzmaßnahmen im Betrieb
Brandschutzmaßnahmen gliedern sich in Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz und zum abwehrenden Brandschutz:
· Vorbeugender Brandschutz: Umfasst alle Präventionsmaßnahmen, um die Brandentstehung und -ausbreitung zu verhindern. Dazu werden umfangreiche Vorgaben zum baulichen und technischen Brandschutz sowie zum organisatorischen Brandschutz gemacht. Zudem werden Verhaltensregeln für Mitarbeitende und Personen im Brandfall festgelegt.
· Abwehrender Brandschutz: Diese Brandschutzmaßnahmen gewährleisten, dass Löscharbeiten ungehindert vorgenommen werden können.
Laut Arbeitsschutzgesetz ist der Betriebseigner für die Einrichtung geeigneter Brandschutzmaßnahmen verantwortlich. Unterstützend dazu kann ein Brandschutzbeauftragter ernannt werden: Zu den Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten zählt unter anderem die Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen rund um betriebliche Brandschutzmaßnahmen und entsprechende Brandschutzbestimmungen.
Die häufigsten Brandursachen im Betrieb sind:
· unsachgemäßer Umgang mit Gefahrstoffen und Einrichtungen
· fehlende Unterweisung der Mitarbeitenden in die betrieblichen Brandschutzmaßnahmen und – vorschriften
· mangelndes Gefahrenbewusstsein im Umgang mit Gefahrstoffen
Bitte beachten Sie: Die hier erwähnten Vorschriften sind nur eine Auswahl der wichtigsten gesetzlichen Vorgaben. Detaillierte Informationen lesen Sie dazu in den aufgeführten und ggf. weiteren Vorschriftensammlungen und Gesetzestexten nach. Bei der konkreten Umsetzung im Betrieb können und sollten im Zweifel außerdem Sachverständige hinzugezogen werden.
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