Inhaltsverzeichnis
Für jeden Bauherren ist es ist es wichtig, eine Baustelle ordnungsgemäß und gewissenhaft zu organisieren: Neben diversen einzuholenden Genehmigungen sind rechtliche Vorschriften einzuhalten und verschiedene Gewerke zu koordinieren. Nach der Planung und vor dem Bau ist es an der Zeit, die Baustelle einzurichten: Hierdurch wird ein reibungsloser Ablauf des Bauvorhabens sichergestellt sowie die Sicherheit und Gesundheit aller Akteure auf einer Baustelle gewährleistet. Unser Ratgeber informiert Sie über Inhalte, Vorschriften und Verantwortlichkeiten der Baustelleneinrichtung.
Im Rahmen der Baustelleneinrichtung wird die gesamte Infrastruktur der Baustelle auf das eigentliche Bauvorhaben ausgerichtet: Das Gelände wird vermessen, der Boden vorbereitet, die Baustelle gesichert. Eine Baustelleneinrichtung erfolgt in der Regel vor dem Baubeginn, wird währenddessen betrieben und im Anschluss wieder rückgängig gemacht. Die einzelnen Arbeitsschritte werden im Bauvertrag verzeichnet und unterliegen der Verantwortung des Bauherrn.
Eine gute Planung ist das A und O – was Sie im Vorfeld klären sollten
Je nachdem, um was für eine Baustelle es sich handelt, muss sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Bevor Sie mit der Einrichtung und dem eigentlichen Bauvorhaben beginnen, sollten Sie folgende Dinge überprüfen:
- Wie wird anfallender Abfall entsorgt?
- Ist genug Platz für einen Baukran vorhanden?
- Können Materialien problemlos mit einem Lkw angeliefert werden – gibt es geeignete Zufahrtswege?
- Sind Baustrom- und Wasseranschlüsse vorhanden?
- Können Handwerker möglichst nah bis auf die Baustelle fahren?
- Kann das Nachbargrundstück ggf. mitgenutzt werden?
- Muss eventuell der Anwohnerverkehr umgeleitet werden?
- Besteht Bedarf für Lagerräume?
Der Baustelleneinrichtungsplan
Das Herzstück einer Baustelleneinrichtungsplanung ist der Baustelleneinrichtungsplan: Diesen sollten Sie unmittelbar nach Erteilung des Auftrags erstellen. Empfehlenswert ist in diesem Zusammenhang eine Begehung des Geländes. So lassen sich die wichtigen Eckpunkte der ArbStättV möglichst früh berücksichtigen und alle einzubeziehenden Akteure zusammentragen.
Zwei Dinge sind vorab gut zu wissen:
- Je nach Projektgröße müssen Sie als Bauherr nach §2 BaustellV die Baustelle ankündigen: Sie sind verpflichtet, die Ankündigung gut sichtbar und vor Witterungseinflüssen geschützt auf dem Gelände auszuhängen.
- Ist das Gelände zu klein, um dort alle notwendigen, Geräte, Materialien und Zubehör abzustellen, können Sie unter Umständen den Gehweg oder die Straße mitnutzen. Hierfür müssen Sie vorab eine Sondergenehmigung beim zuständigen Straßenverkehrsamt beantragen. Die Antragsfristen und Kosten hierfür sind je nach Region unterschiedlich.
- Vor der Auftragsvergabe – erste planerische Schritte
– Auswahl des Bauverfahrens sowie des Bauverlaufs
– Planung der Baustelleneinrichtung wie Geräte und Maschinen, Anzahl der Arbeiter und Gewerke, usw.
– grundlegende Kostenkalkulation des Bauprojekts - Zwischen Auftragsvergabe und Baubeginn – Konkretisieren des Plans
– nach der Auftragsübergabe wird der Plan mit den ausführenden Akteuren abgestimmt
– enthaltene Punkte werden überarbeitet, vervollständigt und ergänzt
– Präzisieren aller Schritte, so dass der Baubeginn eingeleitet werden kann - Ab dem Baubeginn – letzte korrigierende Schritte
– nachträgliche Aufnahme von Details oder Änderungen im Bauablauf
– ggf. Änderung der Baustelleneinrichtung bei abweichenden Gegebenheiten vor Ort
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat eine umfassende, detaillierte Checkliste zur Baustelleneinrichtung erstellt, in der alle wichtigen Punkte berücksichtigt werden.
Der Baustelleneinrichtungsplan sollte dazu bereits vor dem Beginn der Bauarbeiten fertiggestellt sein und vom Bauherrn selbst oder einem Baukoordinator gezeichnet werden. Der Verantwortliche hat darin neben dem Grundriss des Bauwerks folgende wichtige Elemente maßstabsgetreu abzubilden:
- Baumaschinen und Geräte
- sämtliche Gebäude und (Wohn-)Container, sowie Sanitäranlagen
- Verkehrswege und -flächen
- Lagerbereiche für Baustoffe
- alle Leitungen und Anschlüsse zur Wasser- und Stromversorgung
- Elemente der Baustellensicherung sowie Gerüste
- Container zur Abfall- und Schuttentsorgung
Wie Sie eine Baustelle sicher einrichten – das Wichtigste im Überblick
Welche Schritte müssen Sie durchführen, um Ihre Baustelle zu sichern? Die wichtigsten Punkte für die Sicherheit von Mitarbeitern, Passanten und Materialien haben wir für Sie zusammengestellt:
- Bringen Sie einen Bauzaun und Hinweisschilder an, um Unbefugten den Zutritt zu verwehren.
- Installieren Sie ausreichende Beleuchtung.
- Sichern Sie Stellen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial – errichten Sie z. B. einen Zaun um Baugruben.
- Weisen Sie auf mögliche Gefahren hin.
- Stellen Sie eine Erste-Hilfe-Ausrüstung bereit und sorgen Sie für Ersthelfer im Betrieb.
- Bringen Sie wichtige Telefonnummern gut sichtbar an: Notarzt, Feuerwehr und Polizei sowie Versorgungsunternehmen (Gas, Strom, Wasser).
- Achten Sie auf die Einhaltung von betrieblichen Brandschutzverordnungen und halten Sie eine ausreichende Anzahl an Feuerlöschern bereit.
- Schützen Sie auch angrenzende Grundstücke und Bauten vor Beschädigungen durch Ihre Baustelle.
- Lagern Sie Geräte, Materialien und Bauteile sicher und trocken, um sie vor Witterungseinflüssen, Vandalismus und Diebstahl zu schützen.
Welche Vorschriften gelten für die Baustelleneinrichtung?
Damit eine Baustelle vollständig und sicher eingerichtet werden kann, regelt die Baustellenverordnung die zu treffenden Maßnahmen. Die Verordnung integriert dazu wichtige Bestimmungen aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie der Verkehrssicherungspflicht. Darüber hinaus sind grundlegende Regelungen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), der länderspezifischen Bauverordnungen sowie öffentlich-rechtliche Vorschriften zu beachten. Dazu gehören unter anderem das Abfall- sowie Straßen- und Verkehrsrecht.
Grundlagen des Arbeitsschutzgesetzes bei der Baustelleneinrichtung
Für einen Bauherren bildet § 4 ArbSchG einen wichtigen Grundsatz bei der Baustelleneinrichtung: Der Paragraf regelt, dass alle Baustellenarbeiten gefahrfrei gestaltet und organisiert werden müssen, so dass keine Unfälle entstehen können. Im Zuge dessen sind ein betrieblicher Brandschutz sowie geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen zu planen und umzusetzen. Diese Informationen sind deutlich an alle Beschäftigten zu vermitteln. Bei unzureichenden oder fehlenden Maßnahmen drohen Bußgelder oder härtere Strafmaße gemäß § 25 ArbSchG.
Sobald der Bauherr eine Baufirma mit den Bauarbeiten beauftragt, ist diese dafür verantwortlich, die Vorschriften des ArbSchG umzusetzen und einzuhalten.
Arbeitsstättenverordnung
Gemäß ArbStättV sind stets folgende Punkte bei der Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen und müssen in das Schutzkonzept eines Baustelleneinrichtungsplans einfließen:
- Umfang des Bauprojekts
- Ort und Ausmaß der Baustelle
- jahreszeitlich zu erwartende Wetterlagen
- Bautechnik und -methode (welche Maschinen und Geräte kommen zum Einsatz)
- Ausmaß und Reihenfolge der Baustelleneinrichtung
Werden die Bauarbeiten auf einer Baustelle von mehreren Baufirmen ausgeführt, ist ein Bauherr nach der ArbStättV und gemäß § 3 BaustellV verpflichtet, alle Arbeiten zu harmonisieren. Eine Alternative zeigt dagegen § 4 BaustellV auf: Der Bauherr kann für diese Aufgaben einen Baukoordinator verpflichten und die Verantwortung auf ihn übertragen.
Pflichten und Regelungen der Verkehrssicherung für die Einrichtung von Baustellen
Auch hier gilt, dass die auferlegten Pflichten zur Verkehrssicherung an den jeweils ausführenden Baubetrieb abgegeben werden. Jedoch behält der Bauherr während der gesamten Dauer der Baustelle die alleinige Aufsichtspflicht, d. h. er haftet auch für Schäden und Unfälle, wenn notwendige Schutz- oder Sicherungsmaßnahmen bei der Baustelleneinrichtung nicht umgesetzt wurden. In diesem Zusammenhang ist er verpflichtet, regelmäßig die Baustellensicherung zu kontrollieren. Die Verkehrssicherungsmaßnahmen umfassen alle Personen, die sich befugt auf der Baustelle aufhalten.
Für die grundsätzlichen Arbeitssicherheitsbelange der einzelnen Gewerke ist der Bauherr hingegen nicht verantwortlich. Allerdings gehört es zu seiner Verkehrssicherungspflicht, die Baustelle gegen das Betreten durch Unbefugte vollständig abzusichern, da sonst Schadenshaftungsansprüche entstehen können. Je nach Größe des Bauprojekts kommen hierzu Bauzäune aus Drahtgitter oder Holzelementen, Sicherheitsfirmen und auch Sicherheitszeichen und Absperrungen zum Einsatz.
FAQ zur Baustelleneinrichtung
Eine Baustelleneinrichtung besteht aus vielen verschiedenen Einzelteilen. Beispielsweise umfasst die Verkehrserschließung, den Einsatz von Großgeräten, zu berücksichtigende Stellflächen und Container, Wohn- und Wirtschaftsgebäude, die Versorgung mit Baustrom und Wasser sowie Baumaschinen. Auch Materiallager und Begrünungen gehören dazu.
Sie gewährleistet einen reibungslosen Ablauf des Bauvorhabens und die Sicherheit aller Akteure auf der Baustelle unter Berücksichtigung der lokalen Begebenheiten.
Grundlegend ist immer der Bauherr die verantwortliche Person auf einer Baustelle. Er muss stets dafür sorgen, dass alle Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen ausgeführt und eingehalten werden. Der Bauherr trägt die alleinige Haftung, bis die Baustelle fertiggestellt ist – auch wenn bestimmte Teilaufgaben an Baufirmen oder einen Baukoordinator abgegeben wurden.
Baustelleneinrichtungspläne müssen prinzipiell nicht durch Sachverständige oder Behörden geprüft werden. Sie unterliegen jedoch der Sorgfaltspflicht aller Mitwirkenden oder des Erstellers. Um die Baustelleneinrichtung reibungslos auszuführen, sollten in jedem Fall der Bauherr sowie sein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) aktiv am Plan mitwirken. Zudem ist ein Baustelleneinrichtungsplan jederzeit aktuell zu halten und gegebenenfalls anzupassen.
Bitte beachten Sie: Die hier erwähnten Vorschriften sind nur eine Auswahl der wichtigsten gesetzlichen Vorgaben. Detaillierte Informationen lesen Sie dazu in den aufgeführten und ggf. weiteren Vorschriftensammlungen und Gesetzestexten nach. Bei der konkreten Umsetzung im Betrieb können und sollten im Zweifel außerdem Sachverständige hinzugezogen werden.
Bildquellen:
© gettyimages.de – Skynesher