Hinweisschilder dienen ähnlich wie Rettungszeichen oder Warnschilder der Orientierung bzw. dem Hinweis auf Gefahren. Die wichtigste Funktion von Hinweisschildern ist jedoch das Informieren: Sie gebieten oder verbieten ein bestimmtes Verhalten (z. B. in Form eines „Privatgrundstück betreten verboten“-Schildes) oder weisen mit einem entsprechenden Schild auf eine Videoüberwachung hin.
Hinweisschilder können in betrieblichen Umgebungen vorgeschrieben sein. Doch selbst dort, wo es keine gesetzliche Vorschrift gibt, kann ihre Anbringung sinnvoll sein: Indem Sie etwa Ihre Gäste mit einem Hinweisschild auf eine unübersichtliche Treppenstufe hinweisen, minimieren Sie die Stolpergefahr und damit das Unfallrisiko. Ein Hinweisschild mit dem Aufdruck „Ausfahrt freihalten“ wiederum sorgt dafür, dass Zufahrtswege zugänglich bleiben und auch Rettungsfahrzeuge im Notfall einfahren können.
Zu erkennen sind Hinweisschilder an ihrer meist rechteckigen Form. Der weiße oder gelbe Hintergrund wird durch einen schmalen, schwarzen Rahmen eingefasst. Das jeweilige Piktogramm und der Hinweistext sind in Schwarz aufgedruckt. Hinweisschilder können aber auch andere Farbgebungen und Formen haben. Wichtig bei allen Varianten ist, dass der Hinweis möglichst übersichtlich und eindeutig erkennbar ist.
Um wichtige Informationen, Hinweise und Warnungen für den öffentlichen Raum auszuweisen, kaufen Sie bei uns Hinweisschilder mit allgemeinem Informationscharakter. Die Schilder eignen sich dazu, an öffentlichen oder privaten Straßen, Auffahrten oder Plätzen angebracht zu werden:
Unabhängig davon, ob Hinweisschilder mit Geboten und Verboten auf einem Privatgrundstück, in öffentlichen Gebäuden oder auf dem Betriebsgelände angebracht werden: Die Schilder können einen Eingang markieren, Orientierung bieten, auf gesperrte Zu- oder Ausfahrten hinweisen oder Informationen zu Parkmöglichkeiten geben. Damit erleichtern Sie nicht nur anderen das richtige Verhalten, sondern vermeiden auch ernsthafte Gefahrensituationen – etwa, wenn wichtige Zufahrten von geparkten Fremdfahrzeugen verstellt sind. Bei Jungheinrich PROFISHOP bestellen Sie hierfür die folgenden Hinweisschilder:
Neben einer Informationsfunktion können Hinweisschilder auch auf Gefahren hinweisen. Anders als Warnschilder, die explizit vor Gefahrenbereichen und Unfallrisiken in gewerblichen Bereichen oder öffentlichen Gebäuden warnen, machen Hinweisschilder auf potenzielle Gefahren auf Privatgrundstücken aufmerksam. Im Unterschied zu Warnschildern müssen die Schilder nicht angebracht werden, können aber sinnvoll sein. Die Hinweisschilder bestellen Sie bei uns in dieser Auswahl online:
Speziell für die Anbringung an Kartonagen und anderen Versandverpackungen finden Sie bei Jungheinrich PROFISHOP eine große Auswahl an Hinweisschildern, die dazu geeignet sind, empfindliche Waren vor Beschädigung zu schützen. Wir führen unter anderem diese Hinweisetiketten:
Die selbstklebenden Etiketten sind auf praktischen Rollen mit 1.000 Hinweisetiketten pro Rolle bestellbar und teilweise auch mit englischer Beschriftung für den internationalen Versand erhältlich.
Die Hinweisschilder sind bei uns aus verschiedenen Trägermaterialien erhältlich. Abhängig davon, wo das Hinweisschild angebracht werden soll, entscheiden Sie sich folgendermaßen:
Hinweisschilder dienen der Orientierung bzw. dem Hinweis auf Gefahren. Die wichtigste Funktion von Hinweisschildern ist jedoch das Informieren: Sie gebieten oder verbieten ein bestimmtes Verhalten (z. B. in Form eines „Privatgrundstück betreten verboten“-Schildes) oder weisen mit einem entsprechenden Schild auf eine Videoüberwachung hin.
Zu erkennen sind Hinweisschilder an ihrer meist rechteckigen Form. Der weiße oder gelbe Hintergrund wird durch einen schmalen, schwarzen Rahmen eingefasst. Das jeweilige Piktogramm und der Hinweistext sind in Schwarz aufgedruckt. Hinweisschilder können aber auch andere Farbgebungen und Formen haben.
Wichtig ist, dass das Hinweisschild sichtbar angebracht wird. Es empfiehlt sich daher, das Schild in Augenhöhe aufzuhängen.
Hinweisschilder dürfen prinzipiell von jedem aufgestellt werden. Zu beachten ist jedoch, dass nichtamtliche Hinweisschilder nicht aufgestellt werden dürfen, wenn bereits ein amtliches Kennzeichen wie ein Verkehrsschild oder ein amtlicher Sicherheitshinweis angebracht ist. In diesem Fall ist ein Abstand von mindestens 15 bis 20 m einzuhalten, um die Wirksamkeit amtlicher Zeichen nicht zu gefährden.