In Gefahrstoffschränken lagern Sie brennbare Flüssigkeiten, Chemikalien oder korrosive und giftige Gefahrstoffe sicher ein. Dazu müssen die jeweiligen Schränke verschiedene Schutzvorgaben erfüllen. Unser Kaufratgeber stellt Ihnen die verfügbaren Gefahrstoffschränke im Detail vor und unterstützt Sie bei der Auswahl des passenden Gefahrstoffschranks.
Gefahrstoffschränke sind immer dann nötig, wenn Sie gewässergefährdende, explosive, korrosive, entzündliche oder giftige Gefahrstoffe in Innenbereichen lagern wollen. Das können u. a. Säuren, Laugen, Lacke oder Pflanzenschutzmittel sein. Aber auch als Gefahrstoffe eingestufte Betriebsmittel wie Lithium-Ionen-Akkus müssen in einem passenden Gefahrstoffschrank gelagert werden. Dazu müssen die Schränke jeweils bestimmte Schutzvorgaben und technische Voraussetzungen erfüllen, die durch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 510 zur Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, die DIN EN 14470-1 sowie durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vorgegeben sind.
Stoffe, die von den oben genannten Regelungen als Gefahrstoffe eingestuft sind, werden mit den folgenden Gefahrstoffpiktogrammen ausgezeichnet. Die Piktogramme gelten für gasförmige, flüssige oder feste Substanzen:
explosiv
komprimierte Gase
entzündbar (Kategorie 1,2 und 3)
entzündend wirkend (oxidierend), (Kategorie 1, 2 und 3)
akute Toxizität (Kategorie 1, 2 und 3)
ätzend (Kategorie 1)
akute Toxizität (Kategorie 4), ätzend (Kategorie 2), hautsensibilisierend, gezielte Organtoxizität (Kategorie 3)
CMR (Kategorie 1A, 1B und 2), atemwegssensibilisierend, gezielte Organtoxizität (Kategorie 1 und 2), Aspirationsgefahr
umweltgefährdend, gewässergefährdend, ozonschichtschädigend
Welche Pflichten und Schutzmaßnahmen für die Verwendung von Gefahrstoffen im Betrieb bestehen, welche rechtlichen Regelungen im Detail zu berücksichtigen sind und wie Gefahrstoffe vorschriftsmäßig gelagert werden, lesen Sie in unserem ausführlichen Ratgeber „Der richtige Umgang mit Gefahrstoffen“.
Zusätzlich zur Erfüllung rechtlich verbindlicher Vorgaben sind Gefahrstoffschränke auch aus den folgenden Gründen vorteilhaft für Ihren Betrieb:
Ob ein bestimmtes Modell eines Gefahrstoffschranks das richtige ist, hängt von mehreren unterschiedlichen Kriterien ab:
Aus den rechtlichen Vorgaben ist es nötig, bestimmte Gefahrstoffe ausschließlich in dafür vorgesehenen Gefahrstoffschränken zu lagern. Ob ein Gefahrstoffschrank zur Lagerung des jeweiligen Gefahrstoffs geeignet ist, muss auf dem Schrank sichtbar gekennzeichnet werden: Hierzu gehören nach DIN EN 14470-1 immer Informationen zum Modelltyp und die Ausweisung der Brandschutzkategorie. Im Lieferumfang müssen außerdem ein ausführlicher Prüfbericht, eine Betriebsanweisung mit relevanten Sicherheitshinweisen, eine Konformitätserklärung des Herstellers sowie Hinweise zur Wartung und Funktionsprüfung des Schranks für Gefahrstoffe enthalten sein.
Passend zur Gefahrstoff-Art bzw. Gefährdungsklasse des Gefahrstoffs, kaufen Sie bei uns einen entsprechenden Gefahrstoffschrank, der die sichere Lagerung der Substanz gewährleistet:
Werden entzündbare Gefahrstoffe gelagert, schreiben die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 510) Maßnahmen zum betrieblichen Brandschutz vor. Dazu gehört zwingend die Lagerung dieser Stoffe in einem feuerbeständigen Gefahrstoffschrank.
Ein Gefahrstoffschrank für Benzin, Lacke, organische Lösungsmittel und andere entzündbare Chemikalien schützt die eingelagerten Stoffe im Brandfall vor Hitze und Flammen, bis das Feuer gelöscht oder eine Evakuierung abgeschlossen ist. Gemäß DIN EN 14470-1 beträgt die Schutzdauer je nach Feuerwiderstandsfähigkeit 30, 60 oder 90 Minuten (Typ-30, Typ-60, Typ-90). Unsere unabhängig geprüften und FM-zugelassenen Gefahrstoffschränke (gemäß OSHA und NFPA) verhindern im Ernstfall zudem das Austreten von Gefahrstoffen und verhindern so Explosionen.
Je nach Typ und Hersteller verfügen die Gefahrstoffschränke in unserem Sortiment über folgende Sicherheitsmerkmale:
Die folgenden Fragen unterstützen Sie dabei, den richtigen Brandschutztyp des Gefahrstoffschranks zu bestimmen:
Ein Gefahrstoffschrank muss je nach den zu lagernden Gefahrstoffen und deren Gefährdungspotenzial mit unterschiedlichen Entlüftungsmechanismen ausgestattet sein. In jedem Fall muss ein Gefahrstoffschrank ausreichend entlüftet werden, sobald die gelagerten Substanzen folgende Eigenschaften aufweisen:
Dazu sind bei Jungheinrich PROFISHOP Gefahrstoffschränke mit verschiedenen Entlüftungs-Varianten erhältlich. Damit sich potenziell gefährliche Gase nicht im Schrankinnern sammeln können, gewährleisten alle Varianten den gesetzlich vorgeschriebenen 10-fachen Luftaustausch pro Stunde. Für ausreichende Brandsicherheit schließen die Entlüftungsvorrichtungen in den Gefahrstoffschränken außerdem ab 70 °C automatisch.
Wir empfehlen grundsätzlich einen 10-fachen Luftwechsel pro Stunde bei entzündlichen und oxidierenden Medien und Gasen und einen 120-fachen Luftwechsel pro Stunde bei giftigen Stoffen nach DIN EN 14470.
Um austretende Gefahrstoffe sicher aufzufangen, bieten unsere Gefahrstoffschränke mit integrierten oder nachrüstbaren Boden- und Auffangwannen ein sicheres Leckage-Management: Die robusten Wannen verhindern, dass Gefahrstoffe aus schadhaften Gebinden aus dem Schrank austreten können. Dazu müssen die Wannen über ein ausreichend großes Auffangvolumen verfügen. Dieses richtet sich nach der Menge der gelagerten Gefahrstoffe. Die Bodenwannen müssen so dimensioniert sein, dass sie
aufnehmen können.
Kommt es im Gefahrstofflager zu einer Brandeinwirkung, sind die Bodenwannen außerdem so konzipiert, dass sie weiterhin voll funktionstüchtig sind.
In unserem Sortiment finden Sie korrosionsbeständige Gefahrstoffschränke aus pulverbeschichtetem oder strukturlackiertem Stahlblech, Edelstahl oder robustem Polyethylen (PE) gemäß TRGS 510, EN 16121 / 16122 sowie Modelle mit GS-Zertifizierung (gültig für Gefahrstoffschränke für Säuren und Laugen):
Lagern Sie in Ihrem Betrieb entzündbare Gefahrstoffe, müssen nach TRGS 510 entsprechende Maßnahmen für den betrieblichen Brandschutz getroffen werden. Dazu gehört, dass entzündbare Substanzen in Sicherheitsschränken mit passender Feuerbeständigkeit aufbewahrt werden müssen. Diese Gefahrstoffschränke bestehen daher aus feuerbeständigen Materialien gemäß DIN EN 14470-1 und EN 14727, die je nach Typ 30, 60 oder 90 Minuten lang einem Feuer standhalten. Die Schränke sind außerdem mit einer Filterumluft- oder Absauganlage ausgestattet, die verhindert, dass sich im Schrankinnern explosive Gasgemische bilden.
Lithium-Ionen-Akkus sind leistungsstarke Energiespeicher und werden in Lagern und Werkstätten für Elektrowerkzeuge oder zum Antrieb von elektrischen Flurförderzeugen genutzt. Da sie sich bei falscher Lagerung oder im Fall von defekten Akkus entzünden können und im Brandfall schwer zu löschen sind, sind Lithium-Ionen-Akkus als Gefahrstoff eingestuft und müssen daher in geeigneten Gefahrstoffschränken gelagert werden.
Bei uns kaufen Sie Akku-Sicherheitsschränke, die sowohl eine passive als auch aktive Lagerung der Energiespeicher ermöglichen: In den Gefahrstoffschränken mit passiver Lagerung bewahren Sie zwischengelagerte oder zur Entsorgung bestimmte Lithium-Ionen-Akkus sicher auf. In unseren Schränken zur aktiven Lagerung können Sie die Akkus über integrierte Ladeplätze gleichzeitig sicher aufladen.
Die Schränke bieten je nach Modell auch Belüftungsanlagen, die einen Wärmestau im Schrankinnern verhindern. Temperatursensoren melden zudem, wenn eine Überhitzung der gelagerten Akkus droht. Im Fall einer Entzündung werden je nach Ausstattung des jeweiligen Gefahrstoffschranks Rauchmelder und optische sowie akustische Brandalarmsignale ausgelöst.
Weitere Ausstattungsmerkmale:
Unabhängig davon, ob Sie einen Gefahrstoffschrank von asecos®, ein Modell von Justrite® oder LISTA kaufen: Mit dem passenden Zubehör für Gefahrstoffschränke lassen sich die Lagerschränke sinnvoll ergänzen:
Für eine optimale Brandschutzsicherung Ihres Gefahrstoffschranks führen wir außerdem diverse Fernmeldemodule, die geeignet sind, einen Sammelalarm an verknüpfte Mobilfunkgeräte oder die Gebäudeleittechnik zu versenden.
Sie sind gemäß der TRGS 510 und GefStoffV verpflichtet, in Ihren Arbeitsbereichen Gefahrstoffschränke zu verwenden, sobald Sie Gefahrstoffe lagern wollen, die folgende Eigenschaften aufweisen:
Damit Sie Gefahrstoffe ordnungsgemäß aufbewahren können, muss ein Gefahrstoffschrank für die entsprechende Substanz geeignet sein. Zusätzlich sind bei der Lagerung von Gefahrstoffen in Gefahrstoffschränken laut TRGS 510 die Kleinmengenlagerung sowie die Regeln zur Zusammenlagerung von Gefahrstoffen zu berücksichtigen.
Gefahrstoffschränke sind für die Lagerung dieser Stoffe in Innenbereichen bzw. Stoffen mit diesen Eigenschaften ausgelegt:
Aber auch als Gefahrstoffe eingestufte Betriebsmittel wie Lithium-Ionen-Akkus müssen in einem passenden Gefahrstoffschrank gelagert werden. Passend zum jeweiligen Gefahrstoff müssen die Schränke jeweils bestimmte Schutzvorgaben und technische Voraussetzungen erfüllen.
Gemäß § 8 GefStoffV müssen alle Gefahrstoffe sicher und vor Unbefugten geschützt im Betrieb aufbewahrt werden. Ob ein Gefahrstoffschrank verschließbar sein muss, richtet sich aber auch nach den darin zu lagernden Gefahrstoffen. Beispielsweise sind akut toxische oder krebserregende Gefahrstoffe stets in einem sicher verschließbaren Gefahrstoffschrank aufzubewahren, sodass nur fachkundige Personen Zugang zu den Gefahrstoffen haben.
Gefahrstoffschränke sind in regelmäßigen Abständen durch eine sachverständige Person und gemäß folgender Vorschriften zu prüfen:
Gefahrstoffschränke, die über eine Brandschutzfunktion verfügen, sind dabei mindestens einmal jährlich zu kontrollieren. Neben einer allgemeinen Sichtprüfung auf Schäden werden auch die Funktionen eines Schranks für Gefahrstoffe überprüft. Dazu gehören: