Gebotsschilder gehören zu den Sicherheitszeichen und erfüllen im betrieblichen Alltag eine wichtige Funktion: Sie weisen auf verbindliche Verhaltensmaßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzes hin und können deshalb auch als Vorschriftszeichen gelesen werden. Meist machen die Gebotszeichen auf das Tragen einer bestimmten Schutzausrüstung aufmerksam, z. B. in Umgebungen mit Maschinenlärm.
Aus diesem Grund sind sie in Arbeitsumgebungen wichtig, an denen eine potenzielle Gefahr nicht sofort erkennbar ist: Mit einem passenden Gebotsschild für z. B. das Tragen einer Schutzbrille wird die Gefahr deutlicher und Mitarbeitende können Schutzmaßnahmen ergreifen. Damit unterstützen Gebotsschilder wesentlich die Arbeitssicherheit im Betrieb. Sie können einzeln oder auch zusammen mit Warnschildern und Verbotsschildern zu einer bedarfsgerechten Ausschilderung von Bereichen mit erhöhter Gefahren- oder Unfallgefahr kombiniert werden.
Damit ein Gebotsschild eine bestimmte Schutzmaßnahme deutlich ausweist und zweifelsfrei von allen verstanden werden kann, gelten für die Gestaltung von Gebotsschildern verbindliche Vorgaben. Gemäß ASR A.1.3 und DIN EN ISO 7010 sind Gebotszeichen weiß und haben eine runde Form. Der Hintergrund ist blau (RAL 5005 signalblau) und der Rand des Schildes weiß. Die aufgedruckten Piktogramme weisen symbolisch auf die nötige Schutzmaßnahme hin und werden seit 2013 in ihrem Aussehen ebenfalls durch die DIN EN ISO 7010 geregelt. Damit wurden die sogenannten praxisbewährten Symbole nach BGV A8 abgelöst.
Gebotsschilder werden gemäß der DIN EN ISO 7010 möglichst übersichtlich gehalten und kommen meist ohne Text aus: Auf diese Weise sind sie schnell erkennbar und werden auch international verstanden. Dennoch sind auch Kombi-Schilder möglich, die ein Piktogramm zusätzlich mit einem Texthinweis versehen. Bei Jungheinrich PROFISHOP kaufen Sie die Gebotsschilder für den Arbeitsschutz nach DIN EN ISO 7010 und als Kombi-Schilder für unterschiedliche Arbeitsbereiche.
Damit Gebotsschilder ihren Beitrag zur Arbeitssicherheit leisten können, muss das angezeigte Symbol zum jeweiligen Gefahrenbereich passen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der bei uns erhältlichen Gebotszeichen:
Gebotsschilder sind in unserem Shop vorwiegend nach der neuen Vorgabe ASR 1.3 / DIN EN ISO 7010 erhältlich. Dennoch führen wir auch noch Gebotszeichen nach der alten ASR A1.3 / BGV A8 – die sogenannten praxisbewährten Gebotsschilder. Der Unterschied zwischen den beiden Ausführungen besteht darin, dass mit der neuen Vorschrift nach DIN EN ISO 7010 die Gestaltung der Piktogramme umfangreich überarbeitet wurde. Sie sind nun für den gesamten europäischen Wirtschaftsraum gültig und werden von vielen Anwendenden fehlerfrei verstanden. Demzufolge ist die Nutzung der neuen Symbolik maßgeblich. Wir empfehlen daher ausdrücklich die Nutzung von Gebotsschildern nach ASR 1.3 / DIN EN ISO 7010.
Der Unterschied zwischen Gebotszeichen nach alter und neuer Norm ist deutlich in der unterschiedlichen Gestaltung der Piktogramme zu erkennen:
Um Unternehmen dennoch die Möglichkeit einer individuellen Sicherheitskennzeichnung passend zu den betrieblichen Anforderungen zu geben, ist die Verwendung der praxisbewährten Gebotszeichen nach ASR A1.3 / BGV A8 noch gestattet, auch wenn sie keinen Normbezug mehr haben: Die Gebotssymbole sind in vielen Betrieben und bei Anwendenden seit Jahren etabliert und erfüllen damit die vorgeschriebene Kennzeichnung von Gefahrenzonen. Dennoch dürfen die alten Schilder nach BGV A8 nur noch bestandsergänzend eingesetzt werden.
Bitte beachten Sie: Um Gebotsschilder nach alter Norm ASR A1.3 / BGV A8 weiter bestandsergänzend nutzen zu dürfen, ist eine Gefährdungsbeurteilung mit schriftlicher Dokumentation zwingend erforderlich! Zudem ist eine Mischnutzung von alten und neuen Gebotsschildern nicht erlaubt.
Bei Jungheinrich PROFISHOP sind die meisten Gebotsschilder in drei verschiedenen Materialausführungen erhältlich und für die Innen- und Außenanwendung gleichermaßen geeignet. Je nach Untergrund und Anbringung kann jedoch ein bestimmtes Schildmaterial besonders vorteilhaft sein:
Gebotsschilder gehören zu den sogenannten Sicherheitszeichen und erfüllen im betrieblichen Alltag eine wichtige Funktion: Sie weisen auf verbindliche Verhaltensmaßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzes hin und können deshalb auch als Vorschriftszeichen gelesen werden. Meist machen die Gebotszeichen auf das Tragen einer bestimmten Schutzausrüstung aufmerksam, z. B. einer Atemschutzmaske oder eines Gehörschutzes.
Der Unterschied zwischen den beiden Schildertypen wird schon im Namen deutlich:
Die Anbringung von Gebotsschildern an Arbeitsstätten ist laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtend, wenn a) gesundheitsschädigende Risiken nicht zu vermeiden oder b) nicht in der Weise zu reduzieren sind, dass kein Risiko mehr besteht.
Wesentlich für die passende Größe von Gebotszeichen ist die Erkennungsweite. Je größer die Entfernung ist, aus der die Beschilderung zu erkennen sein muss, desto größer sollte auch die Grundfläche der Schilder sein. Die konkrete Erkennungsweite und passende Schilderdurchmesser haben wir für Sie in unserem Ratgeber „Sicherheitszeichen und ihre Bedeutung am Arbeitsplatz“ zusammengefasst.