In unserem Kaufratgeber informieren wir Sie, welche Größe und Beschaffenheit Auffangwannen aufweisen müssen, damit Gefahrstoffe gesetzeskonform gelagert werden können. So kaufen Sie die passende Auffangwanne für Ihren Einsatzzweck.
Eine Gefahrstoff-Auffangwanne ermöglicht es Ihnen, wassergefährdende und entzündliche Stoffe auf rechtskonforme Art zu lagern und abzufüllen. Im Fall einer Leckage fangen die Auffangwannen gefährliche Flüssigkeiten zuverlässig auf und verhindern, dass diese in den Boden oder das Grundwasser gelangen. Je nach Größe und Gefahrstoff lagern Sie in oder auf den Auffangwannen Fässer, Tankcontainer oder Kleingebinde. Auffangwannen sind aus verschiedenen Materialien erhältlich und damit für eine große Bandbreite von Gefahrstoffen anwendbar:
Die Auffangwannen sind in verschiedenen Größen und Ausführungen erhältlich und zum Beispiel auch mit Einfahrtaschen für den Transport mit Flurförderzeugen erhältlich.
Gemäß § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 510) sowie der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sind Unternehmen, in denen mit gefährlichen Substanzen gearbeitet wird, gesetzlich dazu verpflichtet, sogenannte „Auffangräume“ zu schaffen bzw. einzusetzen. Diese technischen Barrieren sollen verhindern, dass Gefahrstoffe in die Umwelt austreten und dort Schaden anrichten können – auch bei einem eventuellen Löschwasser-Einsatz.
Dazu werden Gefahrstoffe in Wassergefährdungsklassen (WGK) eingeordnet. Auffangwannen sind für wassergefährdende Stoffe aller WGK verpflichtend. Ist für einen bestimmten Gefahrstoff keine Einstufung vorhanden, ist eine Gefährdungsbeurteilung bzw. Selbsteinschätzung nötig. Die Wassergefährdungsklassen im Überblick:
schwach wassergefährdend
wassergefährdend
stark wassergefährdend
* hochentzündlich (Flammpunkt (FP) < 0 °C; Siedepunkt (SP) < 35 °C), leichtentzündlich (FP > 21 °C; SP > 35 °C), entzündlich (FP 21–55 °C; SP 36–59 °C), Flüssigkeit mit FP > 55 °C, nicht brennbar (FP > 100 °C)
Auffangwannen unterliegen zusätzlich einer Prüfpflicht. Wie diese gesetzlich ausgestaltet ist und im Betrieb umgesetzt werden kann, haben wir für Sie in unserem Ratgeber „Prüfung von Auffangwannen nach WHG und AwSV“ zusammengefasst.
Die StawaR und die DIBt sind wesentliche Richtlinien und für Hersteller wie für Betreibende von Auffangwannen aus Stahl verbindlich:
Die Zulassung für eine Auffangwanne erkennen Sie an dem am Behälter angebrachten Übereinstimmungssymbol, dem Ü-Zeichen. Dieses wird bei Kunststoffwannen direkt vom DIBt vergeben und bei Stahlwannen bis 1000 l Fassungsvermögen durch die StawaR geregelt.
Auffangwannen müssen gemäß AwSV gewährleisten, mit ihrem Rückhaltevolumen mindestens 10 % der kompletten Lagerkapazität oder die Menge des größten verwahrten Behälters sicher aufnehmen zu können. In Wasserschutzgebieten müssen die Rückhaltevorrichtungen sogar 100 % des Gesamtvolumens der Lageranlage auffangen können. Dementsprechend sollten Sie darauf achten, dass Ihre Auffangwanne für das höchste Volumen-Maß der Lagerbehälter ausgelegt ist.
Gleichzeitig sollte die Höhe der Wanne nicht mehr als 500 mm betragen, damit eine ausreichende Belüftung gewährleistet bleibt. Das ist besonders bei entzündlichen Gefahrstoffen notwendig. Eine zusätzliche, technische Belüftung kann hier sinnvoll sein.
So berechnen Sie die korrekte Größe für Auffangwannen:
10 % des Gesamtvolumens = 36 l, aber das größte Gebinde hat 60 l Volumen
Die zu verwendende Auffangwanne muss mindestens 60 l zurückhalten können.
Menge des größten Behälters = 80 l
Die zu verwendende Auffangwanne muss mindestens 80 l zurückhalten können.
100 % des Gesamtvolumens = 360 l
Die zu verwendende Auffangwanne muss mindestens 360 l zurückhalten können.
Bei Jungheinrich PROFISHOP kaufen Sie Auffangwannen in verschiedenen Größen. Damit stellen Sie sicher, dass Sie sowohl für Kleingebinde als auch Fässer und Intermediate Bulk Container (IBC) eine Gefahrstoffwanne mit passendem Auffangvolumen kaufen.
Das Material, aus dem eine Chemikalien-Auffangwanne hergestellt ist, muss grundlegend gegen den darin aufzubewahrenden Stoff beständig sein. Als Faustregel gilt: Aus dem Material des Gebindes, in dem gefährliche Stoffe angeliefert oder gelagert werden, sollte auch die Auffangwanne bestehen.
(wenn beschichtet)
nur bedingt (Kontaktkorrosion bei direktem Bodenkontakt möglich)
(gemäß StawaR)
nicht brennbar (A1)
nur bedingt (Kontaktkorrosion bei direktem Bodenkontakt möglich)
(mit einem Potenzialausgleichskabel für Ex-Zonen optimierbar)
(gemäß StawaR)
nicht brennbar (A1)
normal entflammbar (B2)
schwer entflammbar (B1)
Je nach Einsatzzweck und Lagerort müssen Auffangwannen unterschiedliche Anforderungen erfüllen. Damit Sie die für Ihren Bedarf geeignete Auffangwanne kaufen, finden Sie bei Jungheinrich PROFISHOP eine große Auswahl an geprüften und zertifizierten Modellen mit oder ohne Gitterrost:
Die kompakten Auffangwannen lassen sich zur zuverlässigen Lagerung von Gefahrstoffen in Kleingebinden nutzen. Sie sind transportabel und können als Auslaufschutz auf Arbeitstischen oder in Sicherheitsschränken verwendet werden.
Diese Auffangwannen transportieren Sie mit einem Hochhubwagen oder Hubwagen. Die Gabelzinken werden dazu in die Taschen eingefahren. Wahlweise sind die Auffangwannen auch speziell für IBC/KTC-Container und mit Gitterost verfügbar.
Bei diesen Modellen unterfahren Sie mit dem Flurförderzeug den gesamten Wannen-Korpus und verfahren so die gelagerten Gefahrenstoffe.
Mittels eines Fahrbügels schieben oder ziehen Sie die Wannen. Durch bewegliche Lenkrollen bleiben diese manövrierbar. Für einen festen Stand können Sie die Fässer zusätzlich mit einem Spanngurt für fahrbare Auffangwannen sichern.
Diese Auffangwannen lassen sich in ein Paletten-Regal integrieren: Dazu müssen sie lediglich in den Regalrahmen eingeklickt werden.
Mit Paletten-Auffangwannen lagern und transportieren Sie Gefahrgut auf EU-Norm-Paletten nach Vorschrift.
Mit praktischen Umhausungen lässt sich eine Auffangwanne ummanteln. Auf diese Weise sind die Gefahrstoffe und der Sammelbehälter vor äußeren Einflüssen geschützt. Mit den Ausführungen ist eine Gefahrstofflagerung in Innen- und (überdachten) Außenbereichen möglich.
Auf den stabilen Gestellen lassen sich bis zu zwei Fässer liegend lagern. Über passende Ablasshähne füllen Sie Gefahrstoffe sauber und sicher ab. Die Abfüllanlagen sind auch als Abfüllbock für 60-l-Gebinde erhältlich.
Unsere Bodenschutz-Auffangwannen lassen sich dank ihrer Modulbauweise flexibel miteinander verbinden und erweitern. Die herausnehmbaren Gitterroste sind hochbelastbar. Ergänzend führen wir umfangreiches Zubehör wie Auffahrrampen für Bodenschutzwannen.
Zur vorschriftsmäßigen Lagerung von Gefahrstoffen in Auffangwannen aus Stahl und Edelstahl mit einem Auffangvolumen bis 1000 Liter dürfen grundsätzlich nur solche Auffangwannen verwendet werden, die gemäß StawaR (= Stahlwannenrichtlinie) hergestellt und mit einem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) versehen sind. Zusätzlich bestehen diese Pflichten:
Auffangwannen müssen gemäß AwSV gewährleisten, mit ihrem Rückhaltevolumen mindestens 10 % der kompletten Lagerkapazität oder die Menge des größten verwahrten Behälters sicher aufzunehmen. In Wasserschutzgebieten müssen die Rückhaltevorrichtungen sogar 100 % des Gesamtvolumens der Lageranlage auffangen können.
Gemäß TRGS 510 dürfen nur bestimmte Gefahrstoffe zusammen gelagert werden. In der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ entnehmen Sie, für welche Gefahrstoffe dies möglich ist.
Auffangwannen dürfen nur dann in Außenbereichen genutzt werden, wenn diese überdacht und zuverlässig vor Regen geschützt sind. Das ist in Auffangwannen mit Umhausungen und in überdachten Gefahrstoffdepots möglich.