gegen ungiftige Stäube, Rauch und Aerosole auf Wasser- und Ölbasis bis zum 10-fachen des AGW nicht gegen CMR-Stoffe, radioaktive Partikel sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 und Enzyme zugelassen für Filterklasse FFP2 / V NR D¹ DIN 149:2001 + A1:2009 mit Klimaventil ¹ D = Dolomitstaubprüfung Ausführung: mit Ausatemventil Eigenschaft: bis zum 10-fachen des Grenzwertes
Artikelbeschreibung
gegen ungiftige Stäube, Rauch und Aerosole auf Wasser- und Ölbasis bis zum 10-fachen des AGW nicht gegen CMR-Stoffe, radioaktive Partikel sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 und Enzyme zugelassen für Filterklasse FFP2 / V NR D¹ DIN 149:2001 + A1:2009 mit Klimaventil ¹ D = Dolomitstaubprüfung Ausführung: mit Ausatemventil Eigenschaft: bis zum 10-fachen des Grenzwertes